Muss das Sozialamt antworten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst auf jedem Fall einen Bescheid über deinen Weiterbewilligungsantrag erhalten !

Wenn du aber deine Leistungen schon bekommen hast,dann wird auch der Bescheid noch kommen.

Die Frist von 3 Monaten gilt bei einem Widerspruch auf einen Bescheid,dann könntest du beim zuständigen Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit einleiten.

Für einen Antrag auf Sozialleistungen liegt diese Frist bei 6 Monaten.

taxus87 
Fragesteller
 10.08.2015, 14:00

Den Weiterbewilligungsbescheid habe ich schon zusammen mit den Schreiben bekommen, die ich ausgefüllt zurückschicken musste. Se haben nur geschrieben, wenn ich die Schreiben nicht fristgerecht zurücksende, ist der mitgeschickte Bescheid ab sofort ungültig.

isomatte  10.08.2015, 14:19
@taxus87

Dann hat sich der Fall doch für dich erledigt !

Wenn du die geforderten Nachweise nicht fristgerecht eingereicht hättest und diese dann nicht als ausreichend angesehen worden wären,dann hättest du ja keine Leistungen mehr bekommen.

Ein Dankschreiben brauchst du dafür nicht zu erwarten,dass gehört zu deiner Mitwirkungspflicht.

isomatte  11.08.2015, 19:47
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Hallo.     

Normal erhälst du einen entsprechenden Bescheid. 3 Monate finde ich auch eine lange Bearbeitungszeit und ich persönlich würde Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnehmen.     

Liebe Grüße, FlyingDog 

Wie wäre es mit "dort anrufen und fragen"  ?

Hallo,

heutzutage bekommt man so ziemlich von keinen Amt mehr so eine Art "Dankeschön-Schreiben" Alle Ämter sind in Deutschland unterbesetzt. Die Melden sich wendern nur wenn sie etwas von dir wollen. Wenn dann überhaupt kommt ein maschinell erstelltes Schreiben wo drin steht, dass ihre Daten eingegangen sind oder so.

Liebe Grüße