Muss bei Wohnrecht Umbau geduldet werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, mein Bauchgefühl würde Gewohnheitsrecht in Erwägung ziehen.

Das sagt aber noch nichts über die tatsächlichen Rechte des Eigentümers aus.

Was sind denn die Gründe für ihre Gegenwähr ? Kann man nicht mit ihr sprechen ? Ihr die Dinge plausibel machen ?

Es gibt viele Gründe, warum eine Dame im gesetzten Alter solche Umbaumaßnahmen nicht will.....Dreck, Arbeit, fremde Menschen in der Wohung, Stress, evt. aufkommende zusätzliche Kosten oder versteckte zusätzliche Kosten in Form von Mieterhöhung. Neue Fenster im Winter.....kalt ?

Ich meine, dass ein Eigentümer grundsätzlich umbauen darf, wenn es dem Mieter keine Nachteile verschafft. Was ja hier nicht der Fall wäre. Allerdings kann sein, dass man die Dame dann in der Zeit ordnungsgemäß und anständig unterbringen muss.

bwhoch2 
Fragesteller
 17.12.2013, 20:51

Danke schon mal. Die Antworten enthält schon mal gute Hinweise.

Die Gründe für die Gegenwehr? Ganz ohne Staub und Dreck wird es sowieso nicht abgehen, da alle anderen vorhandenen Fenster ausgetauscht werden. Das weiß die Frau und das will sie auch gar nicht verhindern. Stress und das Gefühl, das etwas gemacht wird, was in ihren Augen unnötig erscheint, denn die Zukunft nach ihr oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses interessieren sie nicht. Das Wohnrecht ist kostenlos, also sie braucht sowieso keine Miete zu bezahlen. Das Verhältnis zu der Frau war bisher nett, freundlich, höflich und insgesamt entspannt. Also Rachgelüste oder sowas in der Art scheidet eigentlich aus.

Die neuen Fenster werden nicht im Winter eingebaut, sondern im nächsten Frühjahr/Sommer. Jetzt ist Angebotsphase, jedoch wurden die Arbeiten allen Mietern und ihr schon offiziell angekündigt.

benjaminbbaum  17.12.2013, 21:37
@bwhoch2

Kam von ihr auf die Ankündigung irgendwas ?

aufgrund des alters kann es durch passieren, das ihr die wohnung der frau aussparen müsst, auch wenn es zusätzlich geld koste.