Muss bei Wohnrecht Umbau geduldet werden?
Eine alte Dame, 87, hat in ihrer Wohnung im 1. OG eines Dreifamilienhauses ein lebenslanges Wohnrecht. Die beiden anderen Wohnungen sind normal vermietet. Das Haus ist schon in die Jahre gekommen und bei weitem nicht mehr auf modernstem Stand. Insbesondere Fenster und Fassade bedürfen dringend einer Erneuerung. Um auch die Wohnung der Frau nicht nur für sie, sondern für die fernere Zukunft deutlich aufzuwerten, sollen mit dem Austausch der Fenster auch ein zusätzliches größeres in einem größeren Raum an der südlichen Wand und vom Wohnzimmer aus eine eigene Balkontür (ebenfalls Südseite) eingebaut werden. Bisher gibt es auf den Balkon nur eine Tür vom Flur aus. Nach dem kompletten Austausch aller Fenster kann auch die Fassade vollständig renoviert werden. Die alte Dame will jedoch nicht, dass ein zusätzliches Fenster ausgebrochen und ein vorhandenes zu einer Tür erweitert werden. Selbstverständlich könnte sie ihre Möbel wieder so stellen, wie bisher, also z. B. ihren Schrank vor das neue Fenster. Könnten wir jetzt den Fenstertausch nicht komplett durchführen, müßten in absehbarer Zeit in der bis dahin frisch renovierten Fassade wieder Arbeiten begonnen werden, was am Ende vermutlich nicht ohne Spuren bleiben würde. Zudem wird mit der Verzögerung eine weitere wichtige Maßnahme behindert. Selbstverständlich darf die Frau so lange sie will in der Wohnung wohnen bleiben. Ihr Wohnrecht wird nicht angetastet, aber inwieweit gibt ihr das im Grundbuch eingetragene Recht die Möglichkeit, solche Umbaumaßnahmen zu verhindern?
2 Antworten
Nun, mein Bauchgefühl würde Gewohnheitsrecht in Erwägung ziehen.
Das sagt aber noch nichts über die tatsächlichen Rechte des Eigentümers aus.
Was sind denn die Gründe für ihre Gegenwähr ? Kann man nicht mit ihr sprechen ? Ihr die Dinge plausibel machen ?
Es gibt viele Gründe, warum eine Dame im gesetzten Alter solche Umbaumaßnahmen nicht will.....Dreck, Arbeit, fremde Menschen in der Wohung, Stress, evt. aufkommende zusätzliche Kosten oder versteckte zusätzliche Kosten in Form von Mieterhöhung. Neue Fenster im Winter.....kalt ?
Ich meine, dass ein Eigentümer grundsätzlich umbauen darf, wenn es dem Mieter keine Nachteile verschafft. Was ja hier nicht der Fall wäre. Allerdings kann sein, dass man die Dame dann in der Zeit ordnungsgemäß und anständig unterbringen muss.
Kam von ihr auf die Ankündigung irgendwas ?
aufgrund des alters kann es durch passieren, das ihr die wohnung der frau aussparen müsst, auch wenn es zusätzlich geld koste.
Danke schon mal. Die Antworten enthält schon mal gute Hinweise.
Die Gründe für die Gegenwehr? Ganz ohne Staub und Dreck wird es sowieso nicht abgehen, da alle anderen vorhandenen Fenster ausgetauscht werden. Das weiß die Frau und das will sie auch gar nicht verhindern. Stress und das Gefühl, das etwas gemacht wird, was in ihren Augen unnötig erscheint, denn die Zukunft nach ihr oder das äußere Erscheinungsbild des Hauses interessieren sie nicht. Das Wohnrecht ist kostenlos, also sie braucht sowieso keine Miete zu bezahlen. Das Verhältnis zu der Frau war bisher nett, freundlich, höflich und insgesamt entspannt. Also Rachgelüste oder sowas in der Art scheidet eigentlich aus.
Die neuen Fenster werden nicht im Winter eingebaut, sondern im nächsten Frühjahr/Sommer. Jetzt ist Angebotsphase, jedoch wurden die Arbeiten allen Mietern und ihr schon offiziell angekündigt.