Müssen Geschwister und auch Schwager untereinander für die Beerdigungskosten aufkommen?

2 Antworten

Zuständig ist der Ehegatte.

Gibt es keinen Ehegatten, so sind die Kinder zu gleichen Teilen zuständig, nicht aber Schwiegerkinder.

Aber  nur dann..wenn Schwager bzw. Schwägerinnen in erster Linie mit dem Verstorbenen verwandt sind. Angeheiratete Schwager/Schwägerinnen sind von gesetzes wegen nicht dazu verpflichtet.

Wenn..dann kann es nur freiwillig geschehen.