Müssen Eltern eigentlich für ein minderjähriges Kind kochen und dafür sorgen, dass genug Essen zu hause ist?

11 Antworten

Ein Kind ist, so lange es minderjährig ist, der elterlichen Sorge anvertraut:

§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) 1Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). 2Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. 2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(...) https://dejure.org/gesetze/BGB/1626.html

Weiterhin:

"Die elterliche Sorge ist somit ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder, das verfassungsrechtlich geschützt ist (Art. 6 Abs.2 GG), und grundlegend am Wohl des Kindes zu orientieren ist (§ 1627 BGB), das heißt zum Nutzen seiner Entwicklung zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (vgl. § 1 Abs.1 SGB VIII)."

(...) https://www.familienhandbuch.de/familie-leben/recht/ehe-familie/ElterlicheSorgeBedeutung.php

Die beiden Knackpunkte dabei sind:

"Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln."

und

"...das heißt zum Nutzen seiner Entwicklung zu einer selbständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit..."

Wenn deine Eltern dich nicht altersgemäß behandeln würden, sprich dir ein deutliches Maß an Selbstständigkeit und Verantwortung für deine eigene Person übertragen würden, würden sie sogar gegen das Gesetz verstoßen. :)

Man wickelt ja auch keinen 12jährigen mehr. Man bringt ihm rechtzeitig bei, das Klo zu benutzen. Ergo bringt man einem 17jährigen bei, wie er sich selber versorgen kann und ein lebensfähiger Erwachsener wird. Schließlich lebt er irgendwann alleine und sollte dann auch in der Lage sein, sich ein Spiegelei zuzubereiten.

Wie kommst du auf das Brett Anspruch auf drei warme Mahlzeiten zu haben?

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt darauf an. Mit 16-18 sollte man selbst in der Lage sein, sich ein Essen zuzubereiten. Ab 18 sollte man das ja können, das lernt man ja nicht, indem man einen Knopf drückt oder Hebel umlegt, gerade, was kochen angeht. „Keine Lust“ ist kein Argument.

Es gibt kaum einen Haushalt, der nicht irgendwas vorrätig hat, woraus man sich was machen kann. Nudeln oder Reis gibt es eigentlich immer, da kann man durchaus auch mit Resten was machen. Wenn man will.

Was das Geld angeht. Es kommt darauf an. Wenn nur besondere Sachen (Extrawürste) gewünscht werden, ist es für mich okay, wenn genau diese vom Taschengeld bezahlt werden. Auch ist auslegen für mich okay. Lediglich für Grundnahrungsmittel/übliche Nahrungsmittel sehe ich da eine Grenze, dass das vom Taschengeld bezahlt wird. Außer: Es gibt mehr Taschengeld, damit sich der Sohn seine eigenen kulinarischen Wünsche finanzieren kann.

Ich selbst habe mit ca. 13 Jahren angefangen, freiwillig etwas für meine Familie zu kochen. Hat mir keinen Zacken aus der Krone gebrochen.

Übrigens: ca. 90% der professionellen Köche sind männlich, somit ist kochen definitiv keine „Frauensache“...

alle schreiben nur "könnte" und "sollte man erwarten". Wie sieht die Rechtslage aus?

§ 1 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Du bist definitiv nicht eigenverantwortlich, wenn du dir nicht mal was zu essen machen kannst.

https://www.elternimnetz.de/kinder/erziehungsfragen/schuetzen/kinderrechte.php schreibt dazu:
Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Auch dazu gehört, sich ein Essen zubereiten zu können, fällt unter „wachsende Fähigkeiten“.

Eltern haben eine Fürsorgepflicht, aber sie müssen nicht unbedingt kochen. Man kann ja auch kalt Essen, was aufwärmen.

Insbesondere bei kleineren Kindern sollte aber schon genug Essen verfügbar sein zu Hause. Oder man geht auswärts Essen. Wenn nur Bier im Kühlschrank ist, geht es natürlich nicht.

Ältere Kinder so ab 14 können sich ja aber auch schon selbst Essen besorgen und auch kochen. Ist bei mir auch so, ich bin in der Woche viel zu k.o., um noch was zu kochen, mein Sohn macht sich selbst was, ich esse Brot, es werden Reste aufgewärmt, es wird mal was mitgebracht oder bestellt.

Um festzustellen, ob die Fürsorgepflicht erfüllt ist, müßte man den Gesamtzusammenhang kennen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Eltern sind natürlich verpflichtet Essen bereit zu stellen!

Was du meinst ist die Fürsorgepflicht. Ja die haben sie.

Ob du dir alles selber kochen musst hängt auch von deinem Alter ab.

Natürlich muss deine Nahrung nicht vom Taschengeld bestritten werden.

Das kommt darauf an wie alt das Kind ist. Ein 8jähriger ist sicherlich damit überfordert, sich täglich ein Mittagessen zu kochen. Von einem 16 järigen kann man zumindest gelegentliches kochen schon mal erwarten. Oder er isst mittags ein Brot und es gibt halt abends warm.

WEnn im Taschengeld explizied Verpflegung mit eingerechnet ist, dann muss das Geld auch dafür verwendet werden. Oder Kind hat halt Hunger