Müssen bei einer Erbengemeinschaft beim Verkauf des geerbten Grundstücks alle den Kaufvertrag unterschreiben?

3 Antworten

Ja. Die Erbengemeinschaft kann hier nur einstimmig handeln. Verträge über ein Grundstück bedürfen der notariellen Form. Hierbei gibt es 3 Möglichkeiten.

1. Alle Käufer und Verkäufer sind beim Vertragsschuss anwesend. Dann wird der Vertrag direkt durch die Unterschrift gültig.

2. Einzelen Käufer oder Verkäufer lassen sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Vollmacht muß dabei notariell beglaubigt sein. Auch hier wird der Vertrag sofort gültig.

3. Der Vertrag wird vorbehaltlich der Zustimmung der nicht anwesenden Vertragsparteien geschlossen. Dann wird der Vertrag gültig, sobald alle Vertragsparteien zugestimmt haben. Sinnvollerweise sollte man hier eine Frist für die Zustimmung setzen.

Wird sich die Erbengemeinschaft nicht einig, haben einzelne Erben nur die Möglichkeit der Teilungsversteigerung. Hierbei wird man aber in der Regel deutlich weniger erlösen als bei einen freien Verkauf.

Davon kannst du aber mal ausgehen, es sei denn, jemand überträgt seine Vollmacht auf einen Miterben, dann unterschreibt dieser anstatt.

Lukas220999  15.10.2017, 00:19

diese Vollmacht muss aber notariell beglaubigt sein.

ja, geht sonst nicht.