Motorrad-Fahren ohne DB-Killer: Welche Strafe droht mir im schlimmsten Fall? (Bayern)

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Seit dem 01.06.2012 ist das entfernen des Db-Eaters im Bußgeldkatalog neu geregelt. Für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, sieht der Katalog nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:

Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€

Inbetriebnahme (Fahrer): 90€

und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.

Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012: http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/843-11_28B_...

Die Verordnung wurde am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat somit schon am 01.06.2012 in Kraft.

ky4f12  21.03.2013, 20:43

Toter Link.

75justice75  22.03.2013, 14:09
@ky4f12

Sorry.

Meine Antwort ist aber noch aktuell.

Interessante Frage. Ich würde an Deiner Stelle die DB-Killer zumindest mitführen, so daß Du sie einbauen kannst, wenn Du angehalten wirst. Andernfalls kann es wohl passieren, daß Dir die Weiterfahrt untersagt wird - so äußerte sich jedenfalls neulich ein Beamter in einer Reportage.

Im schlimmsten Fall macht man ein Erlöschen der Betriebserlaubnis daraus, da sich das Abgas und Geräuschverhalten durch das Entfernen deutlich ändert. Das ist eine Anzeige und kostet ca. 70€ und gibt nen Punkt (Angaben auswendig). Wenn du Glück hast machen sie nur ne 25€ Verwarnung daraus und du musst ihn vor Ort wieder einbauen.

In Bayern liegt die beweispflicht bei der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet (mir passiert) Maschine wird beschlagnahmt und mit dem Abschleppdienst abtransportiert. Man darf die Maschine nicht einmal anfassen geschweige die dB-Killer einbauen. Der TÜV Ermittelt den Geräuschpegel im Stand sowie während dem Fahrbetrieb bei Unterschied. Geschwindigkeiten bzw./und drehzahlbereichen. ABE isr erloschen und wenn dies alles erledigt, kannst su die dB Killer einbauen ( bei mir auch die grundansaugplatte) und die Maschine mitnehmen. Kostenpunkt: abschleppen 260€..... TÜV Gutachten 580€..... Strafe 130€ (Vorsatz) Summe....!!!

Die Geldstrafe weis ich jetzt nicht, aber sie können dir die weiterfahrt verbieten und die Betriebserlaubnis erlischt natürlich mit dem entfernen des Killers.

Ich bin bisher einmal ohne Killer aufgehalten worden und dann kann man nichts mehr verallgemeinern, es kommt ganz auf dein Auftreten und auf die Polizisten an. Ich zum Beispiel wurde von einem aufgehalten der ebenfalls Motorrad fährt. Bisschen Smalltalk mit ihm gehabt und er hat mich nochmal ohne irgendeine Strafe davon kommen lassen ;) GLÜCK, das hätte auch anders ausgehen können. Hab den Killer gleich danach wieder reingemacht :P