Fahren ohne DB-Killer - was sind die Konsequenzen?

6 Antworten

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Du zahlst 90€  Bußgeld, Der Auspuff wird eingezogen und die Weiterfahrt untersagt. 

Siehe Bußgeldkatalog:

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)

214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

Punkte gibts keine.

Also nach dem alten Bußgeldkatalog gab es 3 Punkte und 90€ Bußgeld.

ABER nach dem neuen Bußgeldkatalog zahlt man nur noch 90€ Bußgeld, da man damit nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und das für Punkte nach dem neuen Bußgeldkatalog gegeben sein muss :)

Gruß Marvin

Aber ganz sicher bin ich mir da nicht :)

Auf jeden Fall Bußgeld von knapp 130€ und es gibt Punkte 

Nein. Wir sind nicht in Nordkorea. Die Polizei kann Strafen nicht nach Lust und Laune festlegen.

das nicht, aber für umweltbelastung kann es punkte und eine dreistellige strafe geben.

@john201050

Ich weiß nicht welchen Bußgeldkatalog du für die Aussage zugrunde legst, aber der deutsche sieht 90€ und 0 Punkte für Umweltbelastung durch erloschene BE vor. Den norkoreanischen hab ich noch nicht gelesen.