Parken verboten auf Mieterparkplätzen?!

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...das fragst Du am besten deinen Vermieter oder den Hausverwalter. Vielleicht waren nur femde Motorräder gemeint...

Eigentlich hat ein Mieter ein Anrecht auf einen Stellplatz vorm Haus - das müsste erst recht für Zweiradfahrer gelten, die ja weitaus weniger Platz benötigen.

Wenn es Ärger gibt, trete dem Mieterverein bei und lass Dich beraten.

Eigentlich hat ein Mieter ein Anrecht auf einen Stellplatz vorm Haus - das müsste erst recht für Zweiradfahrer gelten, die ja weitaus weniger Platz benötigen.

Quatsch...

@XtraDry

Ein Motorrad darf sich aber auch auf einen normalen Parkplatz stellen, OBWOHL es viel weniger Platz braucht als ein PKW. Also stell dich mal aus Protest auf einen der PKW Stellplätze - es kann dir keiner was.

Das ist übrigens der Grund, warum es in Städten immer mehr Motorradparkplätze gibt. Es waren da vor Jahren viele Aktionen, bei denen Motorräder frühmorgens viele Parkplätze in den Städten beparkt haben um Motorradstellplätze zu fordern. Die Aktionen waren alle legal.

@janfred1401

Das ist völlig unerheblich, wenn der Mieter den Parkplatz nicht mitgemietet hat oder das Nutzungsrecht im Mietvertrag steht, hat er auf Privatparkplätzen ÜBERHAUPT KEIN Recht, dort zu parken, egal ob mit Auto oder Motorrad, und außerhalb der Parkplätze erst recht nicht...

@XtraDry

...aber es steht am Haus ausdrücklich dran: Privatparkplatz nur für Mieter des Hauses...höhö

@WLU11

Ja, und jetzt stehen da eben noch weitere Regeln für Motorräder und Fahrräder. Solange es keine vertragliche Regelung gibt, ist das alles Kulanz des Vermieters, er allein bestimmt die Regeln, und niemand anderes...

@XtraDry

Am besten ist es, das mit dem Vermieter zu klären - vielleicht war der Aushang auch nur Mobbing vom Hausmeister...

Wenn der Parkplatz allen Mietern des Hauses offensteht und nicht einzelne Plätze gemietet werden müssen, darf er das Motorrad dort abstellen. Allerdings sollte er das so hinstellen, dass die Autos noch genügend Platz haben. Man muss sich nicht unnötig breit machen mit einem kleinen Gefährt.

Wenn das "Abstellen von Motorrädern auf den Grundstück verboten" sein soll, so handelte es sich wohl um eine unzulässige Ungleichbehandlung oder gar Diffamierung von Motorradfahrern. Das sollte jedenfalls unbeachtlich sein für das Parken der Mieter am Wohnhaus. Wenn es ein neue Parkraum- und Bewirtschaftungsordnung auf dem Wohngrundstück geben soll, muß der Eigentümer sich hierzu mit den Mietern zu dieser Änderung einigen, wenn diese zuvor hier für gewöhnlich parken konnten. Es gibt einen LEITSATZ im Mietrecht dieses Staates: "Kauf bricht Miete nicht!" Das bedeutet: das Grundstückkann seine Eigentümer wechseln, wie sie wollen - der Mieter behält dennoch seine im Mietvertrag zum Zeitpunkt seines Beginns vereinbarten Nutzungsrechte an der Mietsache. Und dazu gehört nicht nur die Mietwohnung selbst, sondern auch sämtlich ihm zugebillgten, von ihm über Jahre mietergemeinschaftlich genutzte Anlagen (gewohnte und im Zeifelsfalle gar so genannte "ersessene" Nutzungsrechte - genau 5 Jahre ihrer Geltung). Der Eigentümer kann eben nicht tun und lassen, was er will mit "seinem" Grundstück. Er ist mit einem Erwerb aus Kauf nämlich eingetreten in ie bestehenden Mietverträge, die unverändert ihre Gültigkeit behalten. Hätten ihm diese Mieterrechte aus Altverträgen nämlich nicht gefallen, so hätte er das Grundstück mit vermieteten Wohnbauten ja nicht kaufen müssen, oder? Also: an alle Mieter! Sie dürfen weiter parken wie all' die Jahre zuvor es ihnen auch gestattet war und wie sie es von daher auch gewohnt waren. Es handelt sich (erwuchs daraus) nämlich um ein Nutzungsrecht zugehörig zur Mietwohnung. Wenn der Eigentümer anderer Meinung sein sollte, was ihm frei steht, würde ich ihn auf Duldung seiner neuen Ordnung klagen lassen und dem Richtesprch hier ganz gelassen entgegensehen. Weil der es nämlich auch nicht nachvollziehen kann, wenn aus einfachem Eigentumserwerb gegen Geld nun Willkür gegen die langjährigen Mieter, mehr noch gegen verfassungsrechtlich geschützten Lebensraum, vom neuen Eigentümer hingenommen werden soll.

Sofern Sie keinen Stellplatz angemietet haben, müssen Sie die Anweisungen des Grundstückeigentümers hinsichtlich der von ihm verfügten Parkraumnutzung strikt befolgen! Alles andere bringt Ihnen nichts als Ärger ein! Außerhalb des privateigenen Parkbereiches dürfen sie sich im Rahmen der Straßenverkehrsordnung bewegen und parken, wie Sie wollen.

Verstehe nicht, wo das Problem ist. Wenn man einen Parkplatz gemietet hat, darf man da auch stehen, wenn nicht dann nicht, ganz einfach...

Gegenfrage: Wer hat den Zettel denn da hingehängt? Bloß weil da irgendjemand einen Zettel hinhängt würde ich mich doch da nicht verscheuchen lassen. Kann ja sonst wer gewesen sein... Solange das nicht schriftlich von der Hausverwaltung, dem Ordnungsamt oder einer anderen öffentlichen Stelle kommt, würde ich mich davon überhaupt nicht stören lassen. Als nächstes kommt dann einer und hängt nen Zettel hin wo drauf steht "Es darf sich nur einmal in der Woche gewaschen werden!"...

Im Zweifelsfall: Guck mal in den Mietvertrag oder in die Hausordnung. Dort sollte auch drin stehen welchem Mieter wie viele Park- und Stellplätze zustehen, für welche Fahrzeuge die gelten und wo die sich befinden. Sollte das auch nicht weiterhelfen -> Vermieter oder Wohnungsgesellschaft kontaktieren und dort nachfragen.