Mofa verkauft, Rahmennummer stimmt nicht mit Papieren und Plakette überein?

4 Antworten

Also auf zivilrechtlicher Ebene liegt hier meiner Meinung nach ein Sachmangel vor, du kannst also von dem Verkäufer verlangen die Richtigen Papiere zu erhalten, kommt er dem nicht nach, oder verweigert womöglich die Ausstellung kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, dein Geld würdest du dann zurückbekommen.

Auf strafrechtlicher Ebene könnte, meiner Meinung nach, ein Betrug vorliegen, aber auch eine Hehlerei(dass du einen gestohlenen Roller gekauft hast). Für den Tatbestand der Hehlerei wäre es wichtig zu wissen, ob du hättest erkennen können, dass es sich um gestohlene Ware handelt.

Aus deliktischer Sicht darfst du den Roller ohne korrekte Papiere derzeitig nicht führen.

Ich würde dem Händler schreiben, dass du gerne die korrekten Papiere haben möchtest, oder ansonsten vom Kaufvertrag zurücktrittst. Sollte er nicht drauf reagieren hast du die Möglichkeiten der Klage, oder des gerichtlichen Mahnverfahrens.

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Ich bin kein Jurist, ich stelle hier lediglich meine eigenen Erfahrungen dar.

verreisterNutzer  08.03.2021, 20:58

Nicht er hat das Mofa jetzt erst gekauft, er hat es vor kurzem Verkauft. Ihm selbst ist die ja gar nicht Aufgefallen wie es aussieht. Ob er selbst von dem damaligen Verkäufer bei dem er es gekauft hat noch irgendwas bekommt bezweifle ich sehr. Scheint ja immerhin schon eine Weile her zu sein.

Sorry, das hatte ich falsch gelesen. Der Käufer kann jetzt von Ihm verlangen, den Kaufpreis zurück zu erhalten.

Der Fragesteller kann aber trotzdem von dem ursprünglichen Käufer dasselbe verlangen, wenn der Sachverhalt nicht länger als drei Jahre, ab dem 31.12 des Jahren indem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, her ist. Bei arglistiger Täuschung würde sich diese Frist sogar verlängern.

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Naja, ich stell jetzt mal in den Raum, dass ja auch der jetzige Käufer zwischenzeitlich was an Rahmen, Rahmennummer oder Papieren hätte fummeln können...

Vielleicht kontaktierst du mal den Verkäufer, bei dem Du das Teil erstanden hast und konfrontierst ihn damit und verlangst mal eine Aussage.

Vielleicht ist ja auch bei der Zweitschrift der Papiere ein Fehler passiert?!

Ja der Käufer könnte dich wegen Betrugs anzeigen.

Marco980  08.03.2021, 21:06

Für Betrug müsste eine Täuschung vorliegen. Eine Täuschung setzt Voraus, dass man bewusst auf jemanden eingewirkt hat um falsche Tatsachen vorzuspielen. Da der Fragesteller ja nichts davon wusste, ist es kein Betrug.

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