Mit Auto vor Polizei abgehauen?

8 Antworten

Allein das Haltegebot der Polizei zu missachten, führt schon mal zu einem Punkt und 70 Euro Bußgeld. Dazu kämen dann nachweisbare Übertretungen der StVO und Verkehrsstraftaten, wie z.B. überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Straßenverkehrsgefährdung, Missbrauch des Fahrzeugs als Waffe usw.

Da kommt schnell mal etwas zusammen, was zum Fahrverbot führt. Man kommt über das Kennzeichen in aller Regel schnell zu dem Fahrer.

Da wird er ein Bußgeld von 70,- und einen Punkt in Flensburg kriegen.

Wenn er noch in der Probezeit ist, wird das als A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen gewertet.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte ist der Halter dran -> Fahrtenbuch wird Pflicht.

Da er die Weisungen missachtet hat, hat er mindestens eine Ordnungswidrigkeit begangen. Hier für dich die Paragrafenkette der Ordnungswidrigkeit:

§ 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG

Da bei einer Flucht eigentlich immer die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht werden soll, liegt auch immer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vor der Polizei abhauen ist NICHT verboten und kann nicht bestraft werden. Nur wenn du in dem zusammenhang sämtliche Verkehrsregeln missachtet hast.

Das ist falsch. Hier für dich die Paragrafenkette der Ordnungswidrigkeit:

§ 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG

Da bei einer Flucht eigentlich immer die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht werden soll, liegt auch immer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB vor.