Mit 18 oder 21 als Autist volljährig mit GdB 50?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hätte gerne mal eine Quellenangabe zur Behauptung deiner Eltern.

Jeder in Deutschland, ob behindert oder nicht, ist mit 18 volljährig.

Scheremy 
Fragesteller
 15.12.2016, 20:56

ich wohne in Österreich

kiniro  15.12.2016, 21:18
@Scheremy

Ich denke, dass das auch für Österreich gilt.

Deine Eltern sollen ihre Behauptung belegen.

Scheremy 
Fragesteller
 15.12.2016, 23:32

und die Mündigkeit wird dann auch erreicht?

kiniro  16.12.2016, 10:03
@Scheremy

Mündigkeit hat nichts mit Volljährigkeit zu tun:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit#.C3.96sterreich

(...)

 Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der

 

Mündigkeit

 

(hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint

[5]

) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß

 

§ 21 

 

Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren.

(...)

Scheremy 
Fragesteller
 16.12.2016, 19:11

ich habe mich falsch ausgedrückt, ich meinte nicht Mündigkeit sondern ob dann die Aufsichtspflicht von meinen Eltern auch endet

kiniro  16.12.2016, 19:48
@Scheremy

Ja - mit der Volljährigkeit endet auch die Aufsichtspflicht der Eltern.

kiniro  18.12.2016, 13:43

Danke fürs Sternchen :)

Also soviel ich weiß ( und das weiß ich), werden Menschen mit geistiger Behinderung mit 18 Jahren genauso wie alle anderen Menschen volljährig.
Und Menschen mit Autismusspektrumstörung unterliegen ebenfalls dem gleichen Gesetz wie alle anderen Menschen.

Da gibt es keine Ausnahme.

Ab 18 kann eine gesetzliche Betreuung veranlasst werden.
Deine Eltern sollten das jedoch mindestens 3 Monate vor deinem Geburtstag veranlassen.
Sonst bist du bereits 18 und kannst das ablehnen.
Es sei denn du kommst in den Bereichen Beruf, Finanzen, Wohnen, etc...
nicht alleine klar.
Wenn du zum Beispiel keinen Bock auf tägliche Körperpflege hast und immer das gleiche anziehst, dann wäre das ein dickes Problem.
Also eine gesetzliche Betreuung kann sinnvoll sein.

Das geschriebene bezieht sich auf Deutschland.

Hallo Scheremy,

mit 18 Jahren bist Du volljährig, wie auch jeder andere Mensch. Du kannst Alkohol kaufen, Deinen Führerschein machen (außer Motorik, Wahrnehmung lässt es nicht zu... was dann aber nicht im Alter liegt), Du kannst in Veranstaltungen ab 18 Jahre rein und so weiter. Auch der GDB sagt darüber nichts aus.

Der GDB ist lediglich wichtig für das Kindergeld (nach dem 25. Lebensjahr) und jeder Mensch ist bis zum 21. Lebensjahr noch dem "Jugendamt" zugeordnet. Also das Jugendamt ist für Menschen bis zum 21. Lebensjahr höchstens 'verantwortlich'. Und wenn Du etwas *angestellt* hast (es zu einem gerichtlichen Verhandlung kommt), so kann auch noch überprüft werden, ob nach "Jugendstrafmaß" oder nach "Erwachsenemstrafmaß" verurteilt werden sollte. Auch das ist bei jedem Menschen in der Zeitspanne wohl so.)

Vielleicht kommt daher die Aussage, dass die *tatsächliche Volljährigkeit* erst zum 21. Lebensjahr beginnt, wegen der Einstufung des Jugendamt(e)s. Was aber bei allen Menschen so ist.

Wenn du außer Asperger-Syndrom nichts hast - also keine geistige Behinderung oder sowas - dann bist du mit 18 volljährig.

Nur wenn deine Eltern nachweisen können, dass du dein Leben nicht alleine geregelt bekommst, können sie eine gesetzliche Betreuung beantragen. Dafür brauchen sie ein Gutachten.

Wenn ein Psychologe dir einen Sachverwalter aufzwingt, dich also entmündigt, dann kannst du dagegen klagen. Die endgültige Entscheidung liegt dann beim Richter, der weitere Gutachten von anderen Psychologen anfordern wird.

Scheremy 
Fragesteller
 15.12.2016, 09:06

Naja, ich hätte auch noch leichtes ADHS

halbsowichtig  15.12.2016, 09:11
@Scheremy

ADHS macht dich weder unmündig noch lebensunfähig.

Scheremy 
Fragesteller
 15.12.2016, 20:57

und gilt das auch in Österreich?

Hmm, eigentlich ist man mit 18 volljährig, auch als Aspie... es sei denn, man wird entmündigt, und das will ich mal nicht hoffen, dass deine Eltern das vorhaben... Ich könnte mir aber vorstellen, dass man sowas nicht einfach so machen kann, dafür braucht es (hoffentlich) triftige Gründe.