Anzeige zurückziehen Täter in U-Haft?

8 Antworten

Moin,

nein, die Option gibt es nicht. Räuberische Erpressung ist ein Offizialdelikt. Das heißt die Ermittlungen erfolgen von Amts wegen. Selbst wenn du deinen Strafantrag zurück nimmst, würde das nichts an der Verfolgung ändern.

wenn du Angst hast, vor Gericht auszusagen, kann das Gericht dich in Abwesenheit der Täter Vernehmen.

Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. man kann nur einen gestellten Strafantrag zurücknehmen. Unter Umständen* entsteht dann ein Verfahrenshindernis, und die Sache kann nicht weiter verfolgt werden.

*) Das ist hier aber nicht der Fall, weil Offizialdelikt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es spielt keine Rolle, ob du deine Anzeige zurückziehst oder nicht.

Es handelt sich hier um ein Offizialdelikt. Das wird von den Behörden verfolgt, auch ohne Anzeige.

Es spielt keine Rolle, ob du deine Anzeige zurückziehst oder nicht.

Es spielt vor allem deshalb keine Rolle, weil man eine Anzeige nicht zurückziehen kann.

@wiki01

dann halt Strafantrag

Kurz gesagt: Nein. Und wenn Du deine Aussage jetzt änderst, bist Du eventuell wegen Strafvereitelung selbst dran. Im Übrigen dürften die beiden bereits durch die U-Haft nicht gut auf dich zu sprechen sein.

Du musst aussagen und vor Gericht geht das immer