Mietvertrags aufhebung?
Guten Tag, meine Freundin wohnt in einer WG und hat die erste Miete gezahlt (privat)
Die Kaution und die für den 1. Ist noch offen da die Miete vom Amt bezahlt wird. Sie hat aber erst am 20. Den Antrag gestellt und die vom jobcenter sagte das es erst noch bearbeitet werden muss.
Der Vermieter drohte mit einer Aufhebung des Mietvertrages. Da ist meine Frage geht das? Die Kaution sowie Miete wird ja nachtragend gezahlt und die erste Miete ist ja privat gezahlt worden. Darf er meine Freundin rauswerfen oder eine Aufhebung des Mietvertrages machen? LG, Nic
3 Antworten
Das Mietverhältnis geht ja "gut" los und da ist Ärger vorprogrammiert.
Kann man denn nicht einfach erst das Finanzielle klar machen und dann erst ein Mietverhältnus eingehen?
Nachträgliche Zahlungen sind ja wohl nicht im Sinne eines Vermieters und auch rechtlich nicht zulässig. Da verstehe ich auch den Unmut eines Vermieters.
Mit 2 Monatsmieten Rückstand droht die fristlose Kündigung.
Die Kaution kann in 3 Monatsraten bezahlt werden, wobei die erste Rate bei Einzug fällig ist.
Sobald deine Freundin bei der Kaution oder der Miete zwei Monatsmieten in Rückstand ist, kann er fristlos kündigen.
Die erste Kautionsrate ist mit der ersten Miete fällig. Somit ist sie am 4. November weit genug im Rückstand für eine fristlose Kündigung.
Wann war Mietbeginn und wie viele Kaltmieten Kaution sind vereinbart?