Mietvertrag mit Probezeit

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eine Klausel mit vereinbarte „Probezeit“ im Mietvertrag dürfte wohl als unzulässig erachtet werden. Zu Kündigungsmöglichkeiten siehe § 573 BGB, abweichende zum Nachteil des Mieters vorgesehene Änderungen nicht vorgesehen.

Das Geschwätzt der Maklerin nicht beachten, pünktlich Miete zahlen und das war es.

Wenn es die erste Tochter der Wohnung ist, noch einmal aufmerksam machen, dass sie künftig die Nachbarschaft nicht mit all zu viel Lärm überschüttet.

anitari  25.10.2011, 17:04

Wenn es die erste Tochter der Wohnung ist

Süßer Wortsalat;-)))

helmutgerke  25.10.2011, 17:13
@anitari

danke für den Hinweis - umgekehrt ist es Korrekter

gerade junge Leute, erste Wohnung - weit ab der elterlichen "Aufsicht" das wird in einigen Fällen schon mal anfangs etwas übertrieben.

anitari  25.10.2011, 17:27
@helmutgerke

gerade junge Leute, erste Wohnung - weit ab der elterlichen "Aufsicht" das wird in einigen Fällen schon mal anfangs etwas übertrieben.

Das mag schon sein. Aber gleich mit Räumkommando und Polizei drohen, wenn es denn so sein sollte, ist eben so übertrieben.

helmutgerke  26.10.2011, 09:40
@anitari

@anitari, hier wird wirklich seitens Maklerin übertrieben.

Diese Dame sollte man doch ohnehin ignorieren, bis sie durch Vollmacht nachweist, hier im Namen des Vermieters auftreten zu dürfen.

anitari  26.10.2011, 12:57
@helmutgerke

bis sie durch Vollmacht nachweist, hier im Namen des Vermieters auftreten zu dürfen.

Womit sich die Maklerin ein fettes Eigentor schießen würde;-)

helmutgerke  27.10.2011, 17:04
@anitari

danke mariechen2007, für den "Stern" im übrigem was @anitari mit dem Eigentor anspricht, wollte ich ein wenig hinaus, falls die Maklerin auch noch für die Wohnungsvermittlung eine Courtage von dir verlangte.

Sie meinte, dass der Vermieter einen Mietvertrag mit 3monatiger Probezeit abgeschlossen hätte

  • Lächerlich, eine Klausel zum Nachteil des Mieters ist unzulässig.

  • Was hat die Maklerin nach Vertragsabschluss mit der Wohnung zu tun. NICHTS.

Die Maklerin erklärte mir weiterhin, dass in diesem Fall kein Gerichtsbeschluss nötig sei, um meine Tochter vor die Tür zu setzen und der Vermieter das Recht hätte, mit Polizei usw die Wohnung zu räumen.

Drohgebärden einer Person, die keine Ahnung hat und keine rechtliche Befugnis.

  • Zahlt die Miete pünktlich!

  • Die Tochter soll sie an die Hausordnung halten und sich entsprechend auch an Verhaltensregeln halten!

Wohnungsräumungen erfolgen hier immer noch durch den Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses/-urteils.

Und was eine Maklerin mit dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht.

Nichtsdestotrotz hat deine Tochter als Mieterin

  1. pünktlich ihre Miete zu zahlen und
  2. auch die üblichen "Verhaltensregeln" zu beachten.

Dass ein Mietvertrag "beim Umzug abhanden kommt", ist auch ziemlich seltsam. Allerdings hat ja auch der Vermieter ein Exemplar, das man sicherlich einsehen kann.

wenn diese probezeit vereinbart wurde dann ja. aber polizei kommt erst zum einsatz wenn deine tochter die wohnung nicht freiwillig räumt

mariechen2007 
Fragesteller
 25.10.2011, 16:15

Sie wusste bis gestern noch nicht mal etwas davon. Die Maklerin meinte zu mir, dass am Freitag schon das Räumkommando vor der Tür stehen kann.

schelm1  25.10.2011, 16:41
@mariechen2007

Scheint ein schönes Früchtchen zu sein, das Fräulein Tochter!?`!

mariechen2007 
Fragesteller
 26.10.2011, 07:45
@schelm1

Urlaub, Ferien, oder nix besseres zu tun??

Danke an alle, die wirkliche Tipps gaben!

enrico1979  25.10.2011, 17:20

Das stimmt nicht. Nur weil man etwas in einen Vertrag schreibt, ist es noch lange(!) nicht gültig. In diesem Fall: Probezeit gibt es bei Arbeitsverträgen, aber nicht bei Wohnungen (was schon allein an den Kosten liegt, die mit einer Wohnung un dem Umzug entstehen begründet sein dürfte - ganz zu schweigen von dem Problem, wenn man "in der Probezeit" mal eben wieder vor die Tür gesetzt wird).

Mein Tipp: Besserung geloben, Tochter übers Knie legen (verbal, versteht sich ^^), Miete bezahlen. Aber auch: bei weiteren Problemen nicht irgendwas unterschreiben!!! Wenns hart auf hart kommt ab zum Anwalt oder zumindest bei fachkundiger Stelle informieren. Denn wenn Du erstmal ohne Murren aus der Wohnung verschwindest kannst Du nicht 4 Wochen später sagen "ups, ich wusste ja nicht"... ;)

Solche Absätz und Formulierungen sind grundsätzlich ungültig. Deine Tochter hat einen Mietvertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist geschlossen. Daran haben sowohl sie als auch der Vermieter sich zu halten.