Mietvertrag an Freundin-in eigener Wohnung?

4 Antworten

Der Mietvertrag kann nur eine Untervermietung betreffen. Abhängig von der Größe des zu vermietenden Zimmers und des Umfanges der Nutzungsrechte außerhalb des Zimmers aber innerhalb der Wohnung kann hier ein pauschaler Mietpreis verhandelt werden.

Inwieweit hier ein MV wegen Trennungsgeld überhaupt eine Rolle spielt, kann ich nicht sagen. Wer ist hier denn von wem getrennt?

Steuerlich muss A beim Erstellen einer Einkommensteuererklärung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.

Mir scheint, dass hier ein Steuerberater für B zu Rate gezogen werden sollte. Die Vermietungslage für A ist eindeutig.

Dommme93 
Fragesteller
 18.08.2020, 09:41

Danke für die rasche Hilfe.
Es geht um Trennungsgeld bei der Bundeswehr, welche Person B beziehen kann. Hierfür wird jedoch ein Vertrag benötigt, sodass es anerkannt wird.

Über welchen Umfang der Vertrag erstellt werden kann, ist eigentlich egal, da Person B kein seperates Zimmer oder Ähnliches besitzt. Oder muss dies so angegeben werden, sodass es günstiger für beide ausfällt?

Gerhart  18.08.2020, 12:57
@Dommme93

Sobald A von B Miete bekommt, ist dieses Einkommen zu versteuern. Die Umstände, die B angibt um das Trennungsgeld zu erhalten, bleiben wohl das Geheimnis von B. Die Regeln stellt aber die TGV der Bundeswehr auf.

anitari  18.08.2020, 09:43

Untervermietung wenn A der Eigentümer ist? ;-)

Über welche Summe kann A seine Partnerin B belasten?

Mit der über die sich beide geeinigt haben.

Das heißt Kaltmiete + Betriebskosten oder Pauschalmiete inkl. Betriebskosten.

https://dejure.org/gesetze/EStG/21.html

Das sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und damit steuerpflichtig.

Ab einer Miethöhe von 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe Absatz 2 des § 21 EStG) wird die Vermietung als voll entgeltlich angesehen, so dass du Werbungskosten ebenfalls voll absetzen kannst - natürlich nur soweit sie mit der Vermietung des Zimmers/Wohnungsteils zusammen hängen.

Steuerlich sind die Einnahmen in " Vermietung und Verpachtung" aufzunehmen, natürlich dürfen die Aufwendungen entsprechend gegengerechnet werden.