mietschmarotzer aus wohnung bekommen

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Was kann man am besten tun? Unser Anwalt ist schon eingeschaltet. Aber neben den gesetzlichen schritten bzw dazu, weil des immense kosten sind, dafur dass wir einer sozial schwachen Familie Wohnraum gegeben haben. Nur weil wir eine Wohnung extra haben heißt des nicht, dass wir Millionäre sind

Zwei Möglichkeiten sehe ich:

  1. Durch Euren Anwalt:

Der Anwalt setzt eine Räumungsklage durch, was mit hohen Kosten sowie Folgekosten verbunden sein kann.

Bei einer Räumumngsklage kann es sein, dass der Mieter demmoch nicht ausieht und dann muss man üer Gerichtsbeschluss und einem Gerichtsvollzieher die Mieter raussetzen. datz kommt noch, das man den Abtransport und die Einlagerung des Mobiliars vorstrecken muss.

Ob man das Geld je wiederbekommt ist fraglich bei sozialschwachen Mietern _______________________________________________________________

2 . Möglichkeit:

Ihr bietet den Mietern eine Umzugshilfe in Form von Geld an, wenn sie bis zum Tag X ausgezogen sind.

Parodox der Vorschlag aber es kann Geld und Zeit sparen.

MfG

Johnny

Hallo,

  • leider ist es tatsächlich so, dass du solche Mietnormaden in der Regel nur durch eine Räumungsklage aus der Wohnung bekommst.

  • Das kann sich allerdings bis zu einem Jahr hinziehen und ist auch nicht ganz billig, da du die Kosten als Kläger vorstrecken musst.

  • Kann der Beklagte nicht zahlen, bleibst du auf den Kosten sitzen.

  • Dazu kommt, dass du verpflichtet bist, die Möbel des Mieters einzulagern, z.B. bei einer Spedition, wenn der Mieter keine neue Adresse hat.

  • Diese Koasten musst du ebenfalls tragen.

  • Das du einen Anwalt eingeschaltet hast, ist schon mal gut.

  • Mit dem würde ich mal folgendes besprechen:

  • Schick deinem Mieter einen Mahnbescheid über die ausstehende Miete!

  • Zahlt er nicht kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

  • Mit diesem Vollstreckungsbescheid kannst du eine Lohnpfändung und eine Kontopfändung gegen deinen Mieter durchsetzen um an dein Geld zu kommen.

  • Sollte nichts zu pfänden sein, hat der Vollstreckungsbescheid immer noch den Vorteil, dass es ganze 30 Jahre gültigkeit hat.

  • Das heißt du kannst auch später pfänden lassen, wenn der Mieter eventuell zu Geld gekommen ist.

  • Eine weitere Möglichkeit wäre, den Mieter wegen Betruges anzuzeigen!

  • Das wissen nicht sehr viele Vermieter und tun es deshalb nicht.

  • Bei einer Verurteilen wegen Betruges wird der Mieter zu einer Geldstrafe verklagt!

  • Diese hat mit der ausstehenden Miete nichts zu tun!

  • Geldstrafen werden jedoch in Tagessätzen veranschlagt, die sich nach dem Einkommen richten.

  • Wird eine Geldstrafe nicht gezahlt gibts ersatzweise Haftstrafe

  • Beispiel:

  • Dein Mieter wird wegen Betruges zu einer Strafe von 30 Tagessätzen a 20,00 € verurteilt.

  • Dann sind das insgesammt 600,00 Euro!

  • Zahlt er diese nicht geht er 30 Tage in den Knast

  • Zahlt er nur die Hälfte sitzt er noch 15 Tage ab - u.s.w.

  • Bei der Verurteilung wegen Betruges ist es egal ob du ein Versandhaus oder einen Vermieter betrügst.

  • Wie der Strafbestand "Betrug" vom Gesetz definiert wird kannst du im BGB nachlesen.

  • Eine dritte Möglichkeit wäre, wenn du deinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigst.

  • Ist zwar nicht ganz einfach, aber auch nicht unmöglich.

  • Hierzu müsste ein Familienmitglied, z.B. Kinder oder ein eneger Verwandter in die Wohnung einziehen. (Tatsächlich einziehen)

  • Als Erstest würde ich die Sache mit dem Vollstreckungsbescheid, der Lohn- und Kontopfändung durchziehen.

  • Vielleicht hilft es auch schon, wenn dein Anwalt mit einer Anzeige wegen Betruges droht.

  • Denn wie gesagt hier geht es nur um die Strafe nicht um die Mietschulden.

  • Die muss der Mieter natürlich auch noch zahlen.

  • Ich hoffe mein Tipp hat dir weitergeholfen und wünsche dir viel Erfolg

johnnymcmuff  08.12.2013, 20:06

Eine dritte Möglichkeit wäre, wenn du deinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigst.

Wenn kein wirklicher Eigenbedarf vorlliegt, sollte man davon absehen.

werbon  09.12.2013, 08:16
@johnnymcmuff

Nach sechs Mahnungen haben wir sie jetzt rechtmäßig (gesetz mit den zwei monatsmieten nicht gezahlt ) gekündigt.

;-)

Mit einer Räumungsklage will der Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum gegen den Mieter nach einer Kündigung die Räumung und Herausgabe der Mieträume gerichtlich durchsetzen. Er erstreitet mit der Räumungsklage ein sogenanntes Räumungsurteil, auch bezeichnet als Räumungstitel. Ohne ein derartiges Urteil bzw. ohne einen Räumungstitel kann kein Mieter von seinem Vermieter aus den Mieträumen entfernt werden, sofern der Mieter nicht freiwillig auszieht. Daher ist eine Räumungsklage für den Vermieter immer der erste Schritt, um an den notwendigen Räumungstitel zu kommen. Wenn Sie als Vermieter gegen Ihren Mieter eine Räumungsklage erheben wollen, sollten Sie von Anfang an einen Anwalt mit der Fertigung und Einreichung der Räumungsklage beim zuständigen Gericht beauftragen. Zwar fällt eine Räumungsklage in Wohnraummietsachen in die Zuständigkeit der Amtsgerichte, so dass für derartige Verfahren kein Anwaltszwang besteht. Die Gefahr, den Rechtsstreit zu verlieren, weil Ihnen die notwendigen Kenntnisse im Mietrecht fehlen oder Sie sich nicht effektiv selbst vertreten können, ist dabei allerdings groß.

Der Weiternutzung widersprechen, wenn das nicht schon bei der Kündigung passiert ist eine Räumungsklage erheben.. das kann dauern, aber es ist der einzige Weg für einen Vermieter, Mietschuldner aus der Wohnung zu bekommen.

Mein Tipp:

Sucht euch einen neuen Anwalt. Dem jetzigen traut ihr ja scheinbar nichts zu. Und solange man dem eigenen Anwalt nicht traut, kann man sich auch von ihm trennen.