Mietrecht gefälschte Kündigung?

2 Antworten

Wenn deine Freundin keine Kündigung mit Zusatz vorlegen kann, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Ich versteh nicht wieso der Vermieter kündigt (mit welchem Grund überhaupt) und man als Mieter irgendwas unterschreiben sollte? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ging um eine Aufhebung des Mietvertrags zum xx.xx.xx, allerdings mit der Formulierung das wenn bis dato keine neue Wohnung gefunden wurde Sie solange wohnen bleiben kann bis Sie eine neue Wohnung hat. Ging darum das dann keine 3 Monats Frist eingehalten werden muss. Sie will auch ausziehen da es nicht das passende soziale Umfeld im Haus ist.

Beim Amt ist jetzt wohl eine Kopie aufgetaucht allerdings ohne die Formulierung bis eine neue Wohnung gefunden ist.

@steffo45

Ok das erklärt einiges ändert aber nichts an der relativ doofen Situation deiner Freundin.