Mietminderung zwecks Heizungsausfall während der Heizperiode?

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465+180=645 EUR:30 Tage=21,50 EURx15 Tage=322,50 EUR Minderungsbetrag. Bedeutet Februar Zahlung 645-322,50 EUR=322,50 EUR.

Vorstehendes bei einer Minderung der Bruttomiete um 100% für 15 Tage.

Man sollte dafür in den Mieterschutzbund eintreten. Das ist keine Versicherung, die bei einem bereits eingetretenen Schadensfall nicht reagiert.

Fragt an, ob ihr eintreten könnt, und gleich nach Unterschrift eine unverbindliche Rechtsberatung bekommen dürft.

Grundsätzlich sind die 100 prozent Mietminderung eine Kann-Bestimmung und es ist wie immer, der Einzelfall wird entscheiden. Wenn die Wohnung durchgängig auf 18-20 grad warm geworden ist oder warm ist (was bei Wohnungen der Fall sein kann), dann sind es nämlich nur 20-30 prozent.

Wie ihr nun beweisen wollt, ohne Messdaten gemacht zu haben, wie kalt die Wohnung wirklich war, weiss ich nicht.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum euch der Vermieter nicht wenigstens eine Infrarotheizung zur Verfügung gestellt hat oder was ähnliches. Ich weiss auch nicht, was in den anderen Wohnungen dieses Hauses los war.

So spielt eins zum anderen, und das müsst ihr klären. Weil alles in der Richtung immer nur Einzelfallprüfung ist. Wenn der Vermieter eine exakte Berechnung will, dann geht das ohne fundierte juristische Absicherung nicht.

Das euch etwas steht, steht ausser Frage. Das ist klar.

Für die Berechnung der Mietminderung ist gemäß einem Urteil des BGHs von 2005 immer die Warmmiete heranzuziehen. Ergo gibt es nichts mehr zu berechnen bei 100%.

Wende dich an den Mieterschutzbund, vor allem wegen Absicherung des 100% Anspruchs.

schelm1  30.01.2022, 12:42

Es zählen, wenn überhaupt, lediglich die 15 Tage ohne Heizung!

Versuchen Sie es mal mit € 322,50.

Da inzwischen wieder alles rund läuft, sollten Sie aber prüfen, ob diese Summe und alle noch folgenden Querelen den Gang zu Gericht wert sind.