Muffige Wohnung nach Leerstand - was darf Mieter fordern?

4 Antworten

Als wir dann dort eintrafen, machte sich vor allem im Badezimmer ein muffiger Geruch breit. Ich dachte sofort: Klar, das abgestandene Wasser riecht natürlich.

So ist es. Wenn die Abflussleitungen über eine längere Zeit trocken sind, bzw. nicht regelmäßig gespült werden, riecht das.

Grundsätzlich ist das aber auch kein Problem. Nach mehrfachen Spülen verschwindet der Geruch.

 In unserer jetzigen Wohnung bzw. in den Leitungen hier gab es auch mal Legionellen.

Die gibt es praktisch in jeder Wohnung. Diese gesetzliche Prüfung laut Trinkwasserverordnung ist teilweise nur Panikmache.

Allein die Tatsache, dass es muffig riecht lässt nicht darauf schließen, dass es sich um Legionellen handelt.

 Oder ist Mietminderung eine Option?

Aufgrund von Mängeln, die Dir bei Vertragsabschluss bekannt sind, kannst Du keine Miete mindern. Nachzulesen im § 536 BGB.

was können wir diesbezüglich vom Vermieter fordern?

Fordern gar nichts. Grundsätzlich heißt es "gemietet, wie gesehen". Entweder Ihr mietet, oder Ihr lasst es.

Grundsätzlich könnt Ihr natürlich mit dem Vermieter vereinbaren, dass er etwas dagegen unternimmt. Eine Option wäre es beispielsweise, einfach mal den Syphon/Ablauf am Waschbecken zu wechseln.

Gut, "fordern" war hier vielleicht die falsche Wortwahl. "Vereinbaren" trifft es da schon eher. Danke für den Hinweis mit dem Wechsel des Syphons.

Toilette schrubben, evt. eine Reinigungstablette rein.

Lüften, Böden austauschen wenn möglich. Fenster putzen, Tapeten raus.

Meine Wohnung war eine Katastrophe, war stärkster Raucher vorher drin.

Hab es hinbekommen. Vielleicht kann der Vermieter ja die Böden austauschen oder reinigen lassen, je nachdem was drin ist.

Vielen Dank für deine Antwort. Es liegt aber eindeutig an den Leitungen bzw. am Wasser und meine Frage zielte darauf ab, ob man eben so eine Art Reinigung der Leitungen fordern kann.

Mietminderung? So einfach geht das nicht. Hast ja noch nicht mal den MV unterschrieben.

Du kannst versuchen vom VM eine Reinigung/Instandsetzung zu fordern vor dem Einzug. Am Besten wird das schriftlich )im Übergabeprotokoll z.B.) festgehalten. Ob sich der VM daruaf einlässt ist mehr als fraglich....

Ja, eine Reinigung oder Instandsetzung würde ich dass evtl. anfragen. Danke.

der VM sollte es tun

Nein, du solltest da nicht einziehen. :)

Wenn du jetzt schon was vom Vermieter fordern willst, dann weiß ich auch nicht. Was kommt in Zukunft auf den Vermieter zu?

Warst du schon mal drei Wochen im Urlaub? Deine leerstehende Wohnung wird danach auch nicht besser riechen.

* Wie in jedem anderen Haushalt ist das so, das man die Fenster aufmachen kann oder muss. Ein bisschen lüften und ggf. reinigen hat noch nie geschadet.

(Dazu brauch man keinen Vermieter.)

* Lass ein paar Minuten das Wasser laufen und gut ist.

Ich will ja nicht gleich etwas fordern, man kann ja alles auch mit dem Vermieter besprechen. Und es hat mich einfach interessiert. Btw bin ich ein genügsamer Mieter und habe noch nie etwas von Vermietern gefordert.

Natürlich war ich schon mal länger im Urlaub bzw. nicht in meiner Wohnung und ich habe es noch nie erlebt, dass es so sehr danach riecht.