Legionellen im Leitungswasser - Mietminderung, Kündigungsrecht?

3 Antworten

soviel ich weiss kommt durch sowas legionellen, da die rohre nicht regelmässig gespühlt werden.<

Hallo Toni! Das ist logisch. Du solltest auf jeden Fall sofort den Vermieter kontaktieren. Die Miete wirst Du wohl kürzen können und auch kurzfristig kündigen wenn keine sofortige Verbesserung in Sicht ist. Viel wichtiger aber ist Deine Sicherheit. Legionellen sind hauptsächlich ein Problem beim Duschen. Man nimmt sie über Wasserdampf oder feinste Tröpfchen auf. Legionellen - die Bezeichnung hat den Ursprung in der so genannten Legionärskrankheit. Wie die Bezeichnung schon sagt waren es erstmals alte Herren durch übrigens auch alte Duschen die da betroffen waren.

1976 kam es in Philadelphia in den USA unter Veteranen der American Legion zu einer Erkrankung durch Legionellen bei der 29 Menschen starben.

In der Badewanne oder beim Kochen sehe ich kein Risiko.

Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag.

Legionellen sind eine sehr ernste und lebensgefährliche Angelegenheit. Wie machst du das denn derzeit? Wo duscht/wäscht du dich denn??

Mietminderung auf jeden Fall. Sonderkündigung "naja" - das kommt darauf an wie gut du aufzeigen kannst, dass der Zustand nicht mehr tragbar und die Wohnung nicht mehr bewohn/benutzbar ist und das auch auf absehbare Zeit nicht sein wird.

Wenn du ohnehin weg willst und der Vermieter sich nicht (mehr) kümmert, sofort einen sehr großen Teil der Miete mindern und ab zum Anwalt damit ihr schriftlich den Zustand festhaltet und eine Nachbesserung vom Vermieter verlangt. Der Anwalt kann dir dann auch sagen wie viel Prozent du mindern darfst. Achtung -> deine Kaution liegt ja noch beim Vermieter. Die wird er bei Mietminderung natürlich erstmal einbehalten.

Geh zu einem Anwalt, alles andere wird sonst wirklich hart für dich.

habe ein 2 jahresvertrag

Schreib mal den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel.

Mietminderung wäre möglich, fristlos Kündigung nicht.

Zur Mietminderung laß Dich fachlich beraten.

Befristeter Kündigungsausschluss

Das Mietverhältnis beginnt am XXX. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmter Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum XXX für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2 (umseitig) Das recht zur ausserordentlichen Kündigung und zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

@ToNi1977

Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum XXX für Mieter und Vermieter zulässig.

Und genau hier wäre statt der 3 Xe das genaue Datum wichtig.

@anitari

30.06.2015