Mietminderung bei kaputtem Aufzug?

7 Antworten

Ich hatte als Vermieter einen analogen Fall. In der Wasserleitung waren Legionellen. Die Mieterfamilie hatte ein kleines Kind. Ich habe so lange auf die Kaltmiete verzichtet, so lange die Legionellengefahr bestand. Die Verbrauchskosten habe ich weiterhin verlangt.

Entsprechendes würde ich im Fall des nicht funktionierenden Aufzugs sehen. Die Wohnung ist für den Mieter quasi nicht mehr in der geplanten Weise nutzbar.

Regina3 
Fragesteller
 08.03.2022, 23:08

Dann sind sie aber ein toller Vermieter.

Da kann ich Dir ein gutes Beispiel geben.

Ich habe vor ca. 20 Jahren in einem Kölner Hochhaus im 13. Stockwerk gewohnt. In diesem Haus befanden sich auch 2 Aufzüge, die dauerhaft kaputt waren und aufgrund fehlender Ersatzteile monatelang nicht repariert werden konnten.

Mit Hilfe des Mietervereins habe ich dann die Miete für diese Zeit um 30 % mindern können.

Regina3 
Fragesteller
 08.03.2022, 23:13

Dafür kann man online einkaufen ... also für 30% ...

Viel kann man da nicht reduzieren. Denn die Wohnung ist ja immer noch benutzbar und kann uneingeschränkt benutzt werden. Wer im 8. Stock wohnt weiß, dass der Aufzug kaputt gehen kann. Wenn man Pech hat, auch beide. Es handelt sich also nur um einen Komfortverlust. Mehr als 20..30% Mietmindetung ist da nicht drin. Allenfalls wenn die Wohnung als „barrierefrei“ und entsprechend teurer vermietet ist, könnte ein gravierender Mangel bis zur Unbrauchbarkeit vorliegen.

Woher ich das weiß:Hobby
Regina3 
Fragesteller
 09.03.2022, 00:04

Komfortverlust -> eben nicht bei einem behinderten Menschen.

Aufzug außer Betrieb: Ihr Recht auf Mietminderung (advocard.de)

in dem Falle kann er eine höhere Mietminderung durchsetzen. Er ist auf den Aufzug angewiesen, und kann die Wohnung nicht verlassen. Ohne Aufzug hätte er die Wohnung nicht genommen.

schätze da sind >25% drin.

Regina3 
Fragesteller
 08.03.2022, 23:10

Ne. Ohne könnte er ja da nicht leben ... und mit 25% weniger, kann dann echt geliefert werden von Rewe oder so ...

unter den gegebenen umständen ist eine mietminderung um 100% duchaus angemessen!

ggf. sogar schon ohne behinderung.

selbst ohne behinderung und wenn man nur im 1. oder 2. obergeschoss lebt, kann man die miete mindern, denn der aufzug bzw. dessen nutzung ist teil des vertrages.

wie weit, das ist die 2. frage.

ich kann hier nur zwei dinge raten:

  1. anwalt aufsuchen! auch wenns ein wneig was kostet. bei bedürftigen gibts die möglichkeit, da entsprechende beihilfen zu beantragen. in der regel hilft der anwalt im rahmen des kostenlosen erstberatungsgespräches bei der beantragung.
  2. zusehen, dass auch andere mieter im haus mitmachen bei der aktion. denn je mehr mieter die miete zurückbehalten, desto größer wird der druck auf den vermieter zu handeln.

eine mietminderung hat generell zu viele rechtliche fallstricke, als dass man sie von sich aus starten sollte.

lg, anna