Mietkaution ohne Freigabe durch Vermieter auszahlen?

2 Antworten

Die Frage ist eher, ob du ohne Anwalt Auskunft erhältst.

Zwischen Tod und Auszug waren 2 Jahre, innerhalb 6 Monate sollte der Vermieter dir zumindest mitteilen, warum, weshalb, wieso er evtl einen Teil einbehält. Für dich der Zeitpunkt ihn unter Verzug zu setzen. War er zum Zeitpunkt deines Auszuges bereits nicht mehr geschäftsfähig, gab es einen Betreuer.

Ich würde mal tippen, dass die Auszahlung spätestens nach 3 Jahren verjährt ist, wenn du nicht irgendetwas schriftlich hast, womit die Frist gehemmt wurde.

Eine Freigabe kannst du nur vom Erben des Vermieters erhalten. Der Sohn ist allerdings nicht automatisch Erbe. Die Auskunft kann dir aber nur das zuständige Nachlassgericht geben. Und hier mache ich das Fragezeichen, ob du Auskunft ohne Anwalt erhältst.

Meine persönliche Vermutung, das Geld kannst du abschreiben.

Such dir einen Anwalt, der klärt das Thema für dich.

Jahman13 
Fragesteller
 30.12.2017, 21:08

Mann muss ja nicht immer alles mit dem Anwalt lösen...dann hätte ich die Frage hier ja nicht gestellt....