Mietkaution ohne Freigabe durch Vermieter auszahlen?
Hallo,
mein damaliger Vermieter ist vor 4 Jahren verstorben, ich wohne schon 6 Jahre nicht mehr in der Mietwohnung. Die Sparkasse zahlt das Geld (Mietgeldkonto läuft auf meinem Namen) nicht aus, da ich keine Freigabe des Vermieters besitze. Ich weiß nicht wer jetzt zuständig ist, keine Reaktion nach schriftlicher Freigabeforderung an den Sohn des verstorbenen Vermieters. Ich denke die Unterlagen sind verschwunden. Was kann ich tun, gibt es eine Verjährungsfrist ?
Das Geld gehört nicht der Sparkasse....
2 Antworten
Die Frage ist eher, ob du ohne Anwalt Auskunft erhältst.
Zwischen Tod und Auszug waren 2 Jahre, innerhalb 6 Monate sollte der Vermieter dir zumindest mitteilen, warum, weshalb, wieso er evtl einen Teil einbehält. Für dich der Zeitpunkt ihn unter Verzug zu setzen. War er zum Zeitpunkt deines Auszuges bereits nicht mehr geschäftsfähig, gab es einen Betreuer.
Ich würde mal tippen, dass die Auszahlung spätestens nach 3 Jahren verjährt ist, wenn du nicht irgendetwas schriftlich hast, womit die Frist gehemmt wurde.
Eine Freigabe kannst du nur vom Erben des Vermieters erhalten. Der Sohn ist allerdings nicht automatisch Erbe. Die Auskunft kann dir aber nur das zuständige Nachlassgericht geben. Und hier mache ich das Fragezeichen, ob du Auskunft ohne Anwalt erhältst.
Meine persönliche Vermutung, das Geld kannst du abschreiben.
Such dir einen Anwalt, der klärt das Thema für dich.
Mann muss ja nicht immer alles mit dem Anwalt lösen...dann hätte ich die Frage hier ja nicht gestellt....