Mieter will, dass ich sein Waschbecken austauschen lasse, obwohl er den Schaden selbst verursacht hat. Er meint ich müsste zahlen, und droht mit Rechtsanwalt.?

Schaden Bild 1 - (Recht, Rechtsanwalt, Austausch) Schaden Bild 2 - (Recht, Rechtsanwalt, Austausch) Schaden Bild 3 - (Recht, Rechtsanwalt, Austausch)

8 Antworten

Soll er doch drohen.

Es ist dein Waschbecken, du hast es ihm heile vermietet und jetzt ist es kaputt. Das ist ein Mietsachschaden.

Den hat dein Mieter verursacht. Folglich muß er ihn auch bezahlen. Dein Mieter kann seiner Privathaftpflicht einen Schaden melden. Meistens sind Mietsachschäden mit versichert.

Du kannst den Handewerker beauftragen, wenn du über die Art deines Waschbeckens entscheiden möchtest. Du kannst es auch bezahlen. Jedoch holst du das Geld anschließend von deinem Mieter wieder ein.

So ein Waschbecken bekommt man fast geschenkt,wenn es kein Luxuswaschbecken ist,und ein paar Schrauben raus und rein drehen kann jeder,also das würde nicht viel kosten wenn man es selber macht oder ein Bekannter.

Natürlich wenn man einen Handwerksbetrieb beauftragt wirds etwas teurer...

Ich gehe davon aus, dass das Becken beim Einzug (Übergabeprotokoll) nicht kaputt war.

Nach Verschleiss, Spannungsriss, sieht es nicht aus. Wenn das der Fall wäre, wäre es Sache des Vermieters, oft mit der Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag, nach der Mieter bis 100 oder 150 selber zahlen müssen.

Wenn der Mieter es aber verursacht hat, wovon man ausgehen kann, dann muss er es entweder selber machen .. oder akzeptieren, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt und dann die Rechnung schickt. Ist einzig das Problem des Mieters, of er nun eine Haftpflichtversicherung hat. Wenn er zum Anwalt geht, wird der 150 Euro nehmen für eine Beratung und ihm erklären, dass er besser mal zahlt, um nicht noch mehr Kosten zu verursachen.

Weigert er sich zu bezahlen, muss man eben mit Mahnverfahren und möglicherweise Androhung der Kündigung reagieren.

Für den Schaden kommt als erstes des Vermieter auf. Der Vermieter ist ebenso verpflichtet das Waschbecken austauschen zu lassen bzw selber auszutauschen.

Die entstandenen Kosten kann er sich allerdings vom Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurück holen.

Du schreibst u.a.:

Die entstandenen Kosten kann er sich allerdings vom Mieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung zurück holen.

Nicht unbedingt, wie hieraus zu entnehmen ist:

Wenn der Mieter, die Mieterin selbst oder ein Mitbewohner oder Besucher die Wohnung beschädigt hat, kann die Verpflichtung bestehen, den Schaden zu bezahlen.

Mietwohnung - Schaden an der Mietsache muss grundsätzlich der Vermieter beseitigen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung, das Haus in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Kommt es zu Schäden, dann muss der Vermieter diese beseitigen. Meist wird durch Schäden auch die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt, so dass ein Mangel  vorliegt.

  • Es kommt dabei nicht auf die Ursache an.
Kostenerstattung durch Mieter für selbst verursachten Schaden an Vermieter

Wenn der Mieter, die Mieterin selbst den Schaden verursacht hat, kann der Vermieter ausnahmsweise verlangen, dass ihm die Kosten der Reparatur erstattet werden.

  • Voraussetzung ist aber Verschulden des Mieters,
  • grobe Fahrlässigkeit  oder Vorsatz
  • Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
@EyeQatcher

Du scheinst den kopierten Text selber nicht verstanden zu haben. Denn sonst hättest du gemerkt, dass dort inhaltlich genau das selbe drin steht, wie der Antwortgeber geschrieben hat, nur etwas ausführlicher.

@Renick

Falsch.

Du scheinst weder die Antwort oben noch das von mir eingestellte Exzerpt des verlinkten Textes gelesen oder gar verstanden zu haben.

Der Antworter schreibt, dass das Ersetzen Vermietersache sei, selbiger die Kosten aber auf den Mieter umlegen könne.

Ich korrigierte, dass eben jene Umlage auf den Mieter nur bei vom Vermieter nachzuweisendem Vorsatz oder -grober Fahrlässigkeit Seiten des Mieters möglich ist.

@EyeQatcher

Das Verschulden liegt ganz klar beim Mieter. So ein Schaden kann niemals bei natürlichem Gebrauch entstehen. Da muss etwas herunter gefallen sein. Zu diesem Ergebnis würde jeder Gutachter kommen. Das sieht man schon allein an den Bildern.

Dein Einwand ist grundsätzlch schon richtig, aber nicht bei der hier nachgefragten Sache.

@Renick

Dieser Nachweis der groben Fahrlässigkeit (von Vorsatz rede ich mal gar nicht) kann aber schwierig werden, denn nach § 276 Absatz 2 BGB handelt fahrlässig, wer

die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grobe Fahrlässigkeit liegt dementsprechend vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden sowie das nicht beachtet wird, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Ist ihm also beim Putzen versehentlich der schwere Kerzenständer herunter und ins Waschbecken gekracht (oder was auch immer geschah - oder er sich einfallen lässt), wird es u.U. schwer, ihn grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.

Es ist einen Versuch wert, aber die Versicherung (so er eine hat) des Mieters wird das vermutlich erst mal abschmettern.

Recht ist Gummi.

Wann ist der Schaden entstanden? Wenn der Mieter ihn verursacht hat, dann muss er ihn übernehmen /bzw. seiner Haftpflicht melden.