Vermieter will Parken vor dem Haus untersagen

4 Antworten

Wenn die Garagen so mickrig sind dass n normaler Pupsvan mit 1,70 nicht rein passt, sollte der Vermieter sich nicht so anstellen. Allerdings sollte man dann da nur parken, wen das Auto wirklich zu groß ist für die Tiefparkgarge

Hallo Nike2, wenn die Verwaltung sich nicht daran stört, dass Du auf so einen genannten Gästeparkplatz parkst, kann der Hausmeister auch nichts unternehmen!Aber kläre diesen Umstand genau mit der Verwaltung ab. Ein Hausmeister hat garnicht das Recht, ohne Einverständnis der Geschäftsleitung Gästeparkplätze auszuzeichnen! Wird hier ein falsches Spiel betrieben? Mach der Verwaltung doch deutlich klar, dass Dein VAN nicht in die Tiefgarage passt. Dann werden die Herren Dein Anliegen evtl. überdenken. Lass Dir die Zusage zum parken auf den sogenannten Gästeparkplatz schriftlich geben! PS. Ein Hausmeister darf nur Entscheidungen im Interesse der Verwaltung und der Mieter treffen! Mit freundlichem Gruß, Hk.

Vielleicht könntest Du mit dem Vermieter aushandeln, dass Du den Gäste Parkplatz bezahlst.

Ich kann natürlich den Ärger verstehen wenn andere einen TG Stellplatz bezahlen müssen und Du dann immer auf dem Gäste Parkplatz stehst.

Den muss ich ja trotzdem zahlen, auch wenn ich ihn nicht nutze.

@Nike2

Wenn Du einen TG Stellplatz zahlst solltest Du noch mal ein Gespräch mit der Hausverwaltung suchen ob man da nicht eine gemeinsame Lösung für das Problem findet.

Ja. Die Hausverwaltung vertritt den/die Hauseigentümer. Und die können bestimmen, was mit ihrem Eigentum gemacht wird.

Die Eigentümer stört das nicht. Ich habe diesen Punkt bereits auf die Tagesordnung über meinen Vermieter setzen lassen. Es stört den Hausmeister, der im Übrigen auch nur Mieter ist.

@Nike2

das ist der richtige Weg -- wenn die Eigentümerversammlung dem Hausmeister sagt, dass es ihn nicht zu stören hat, dann gilt das.

@freejack75

Das läuft aber wohl leider etwas anders... Auszug aus dem Protokoll: ...werden die Eigentümer nochmals gebeten diese Stellplätze nicht als Dauerparkplätze zu nutzen, da diese nur für Besucher der Anlage gedacht sind. Es wird auch darum erstucht, dass die Eigentümer Ihre Mieter entsprechend anweisen. Die Verwaltung wurde angewiesen, die Dauerparker anzuschreiben und, falls erforderlich, drastischere Maßnahmen zu ergreifen.

Hieraus ist meiner Ansicht nach erkennbar, dass der Wunsch nicht von den Eigentümern kommt. Auch mein Vermieter findet diese Anordnung nicht in Ordnung. Wir kennen einige andere Eigentümer, die selbst dort parken und dies auch nicht schlimm finden.

@Nike2

Stimmt, das klingt so als wedelt der Schwanz mit dem Hund!

Jeder Eigentümer kann Tagesordnungspunkte zur Versammlung einreichen, die Eigentümer stimmen darüber ab, und die Verwaltung führt es aus. Wichtig wäre eine vernünftige Regelung, die dann auch eine Mehrheit findet.

Ich finde Besucherparkplätze vor Privathäusern auch eher unüblich.

@freejack75

Das meine ich eben auch. Die gesamte Parkplatzsituation ist auch eher entspannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Besucher beschwert hat, dass er keinen parkplatz vorm Haus bekommen hat. Danke, dass du das ähnlich siehst.

Mit der Einigung scheint es aber ein Problem zu geben, denn ich glaube langsam, dass das die Verwaltung einfach anordnet. Hier wird einfach ein bisschen Sherif gespielt...

@Nike2

Tja, die Frage ist, ob es die Mehrheit der Eigentümer stört. Die ist nämlich der "Arbeitgeber" der Verwaltung.

@freejack75

Da hast Du sicherlich Recht. Dem Protokoll zufolge gab es aber ja gar keine Abstimmung... oder siehst Du das anders?

@Nike2

Nö, kein Antrag, keine Abstimmung. Die Eigentümer sind da recht passiv beschrieben. Zeit für eure Kampagne! ;-)