Meldeamt, über tausende Euro Strafe?

9 Antworten

Rechtswidrig ist auf alle Fälle, wenn man an seiner Meldeadresse überhaupt nicht wohnt. Und da wird wohl irgendeine Verordnung für einen solchen Fall ein Bußgeld vorsehen. Aber da Du ja einen entsprechenden Bußgeldbescheid bekommen hast, kannst Du auch innerhalb der angegebenen Frist dagegen Einspruch einlegen, wenn Du der Meinung bist, dass die gegen Dich erhobenen Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Wenn aber ein Bußgeld in einer solchen Höhe für eine solche Ordnungswidrigkeit vorgesehen ist und man Dir auch nachweisen kann, an der gemeldeten Adresse garnicht gewohnt zu haben, sehe ich da keine Chancen für Dich, dass ein Einspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat.

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Es handelt sich bei einer falschen Wohnungsanmeldung um eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 II Nr. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Gemäß § 54 II BMG wird eine solche Tat mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.000,00 geahndet. Eine Strafe von € 6.000,00 ist von der Vorschrift des § 54 BMG wegen der von Ihnen beschriebenen Tat nicht gedeckt.

Ich möchte Ihnen daher anraten, dass Sie den Bußgeldbescheid einmal anwaltlich eingehend überprüfen lassen. Beachten Sie dabei bitte, dass Rechtsmittelfristen gelten, die es unbedingt zu beachten gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

es geht offensichtlich um eine Scheinehe - Du hast also einem anderen den Aufenthalt ermöglicht, obwohl die Voraussetzungen gar nicht vorlagen

das steht sicher auch im Bescheid ...

Kann dir niemand sagen wenn du nicht mal sagt wofür die Strafe sein soll. Wenn du irgendwo gemeldet bist, wo du nicht wohnst ist das natürlich eine Ordnungswidrigkeit.

Nur wegen des Meldeversäumnis sicher nicht. Da verschweigst du etwas.