Meldeamt, über tausende Euro Strafe?

9 Antworten

Rechtswidrig ist auf alle Fälle, wenn man an seiner Meldeadresse überhaupt nicht wohnt. Und da wird wohl irgendeine Verordnung für einen solchen Fall ein Bußgeld vorsehen. Aber da Du ja einen entsprechenden Bußgeldbescheid bekommen hast, kannst Du auch innerhalb der angegebenen Frist dagegen Einspruch einlegen, wenn Du der Meinung bist, dass die gegen Dich erhobenen Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind. Wenn aber ein Bußgeld in einer solchen Höhe für eine solche Ordnungswidrigkeit vorgesehen ist und man Dir auch nachweisen kann, an der gemeldeten Adresse garnicht gewohnt zu haben, sehe ich da keine Chancen für Dich, dass ein Einspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat.

Sehr geehrter Fragesteller.

Ich beantworte Ihnen ihre Frage gerne wie folgt:

Es handelt sich bei einer falschen Wohnungsanmeldung um eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 II Nr. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Gemäß § 54 II BMG wird eine solche Tat mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.000,00 geahndet. Eine Strafe von € 6.000,00 ist von der Vorschrift des § 54 BMG wegen der von Ihnen beschriebenen Tat nicht gedeckt.

Ich möchte Ihnen daher anraten, dass Sie den Bußgeldbescheid einmal anwaltlich eingehend überprüfen lassen. Beachten Sie dabei bitte, dass Rechtsmittelfristen gelten, die es unbedingt zu beachten gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

alles gute!

verreisterNutzer  06.08.2019, 17:28

Die hätten gedacht dass es eine Scheinehe ist wenn wir uns nicht zusammen angemeldet hätten, war sie aber wirklich nicht

AnwaltMeyer  06.08.2019, 17:30
@verreisterNutzer

Ich verstehe. Welche konkrete Rückfrage darf ich Ihnen dazu beantworten?

verreisterNutzer  06.08.2019, 17:31
@AnwaltMeyer

Ist das rechtens dass die das Geld deswegen von mir haben wollen?

AnwaltMeyer  06.08.2019, 17:36
@verreisterNutzer

Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie die Rechtspflicht, sich ordnungsgemäß anzumelden. Sofern eine andere Stelle (vermutlich das Standesamt) sich auf den Standpunkt stellt, es liege bei Getrenntleben eine Scheinehe vor, so kann dies nicht zum Anlass genommen werden, gegen die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes zu verstoßen. Der Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz ist daher nicht gerechtfertigt. Meiner Einschätzung nach ist der Bußgeldbescheid daher dem Grunde nach korrekt. Der Höhe nach ist dieser jedoch aufgrund o.g. Gesichtspunkte möglicherweise rechtswidrig, weswegen ich Ihnen diesbezüglich eine anwaltliche Überprüfung anraten möchte.

Ich hoffe, ich konnte damit Ihre Rückfrage beantworten.

augsburgchris  06.08.2019, 17:43
@AnwaltMeyer

Dir ist bewusst, solltest du wirklich Anwalt sein das du hier keinen verbindlichen Rat geben darfst? Wenn ihr ne Scheinehe vorgeworfen wird kann das mit den 6000 schon hinkommen.

es geht offensichtlich um eine Scheinehe - Du hast also einem anderen den Aufenthalt ermöglicht, obwohl die Voraussetzungen gar nicht vorlagen

das steht sicher auch im Bescheid ...

Kann dir niemand sagen wenn du nicht mal sagt wofür die Strafe sein soll. Wenn du irgendwo gemeldet bist, wo du nicht wohnst ist das natürlich eine Ordnungswidrigkeit.

Nur wegen des Meldeversäumnis sicher nicht. Da verschweigst du etwas.

verreisterNutzer  06.08.2019, 17:20

Die hätten gedacht dass es eine Scheinehe ist wenn wir uns nicht zusammen angemeldet hätten, war sie aber wirklich nicht

augsburgchris  06.08.2019, 17:29
@verreisterNutzer

DA kann dir dann nur noch ein Anwalt raus helfen der alle Hintergründe kennt.