Meine Kollegin bekommt einen Tag Urlaub geschenkt ich nicht, kann ich was dagegen sagen?

10 Antworten

Dir selbst entsteht kein Nachteil daraus, dir fehlt nur der Vorteil, den die Kollegin bekommt. 

Dein Chef ist sogar dazu gezwungen dies so zu tun. Er möchte die Praxis schließen: Dadurch dürfen euch keine Minusstunden entstehen und er kann euch auch nich dazu zwingen einen Tag Urlaub zu nehmen (ausser er kündigt es mit Vorlauf als Betriebsurlaub an).Jetzt hast du aber Überstunden. Den Abbau von Überstunden kann er anordnen. Hättest du keine Überstunden, aber noch einen Urlaubstag und er würde die Praxis kurzfristig schließen, dann müsste er dir auch so frei geben. (Meine Antwort ist nach meinem bisherigen Kenntnisstand verfasst. Es kann sein, das sie nicht richtig ist, dann wird mich aber einer der Experten hier korrigieren)

Dein AG macht das so wie der Gesetzgeber es vorsieht.

Den Urlaub der AN darf er nur zu einem Teil  (3/5) verplanen (Betriebsferien, Brückentage). Dies muss aber lange vorher geplant und bekannt sein.

Wenn ein AN Überstunden für Freizeitausgleich hat und selbst bestimmen kann, wann er diesen nimmt ist das toll. Rechtlich darf der AG den Überstundenabbau an bestimmten Tagen anordnen.

Bei Dir kann er also sagen dass Du den Freizeitausgleich nehmen sollst, bei Deiner Kollegin die keine Überstunden hat, ist er nach kurzfristiger Ansage dass die Praxis für einen Tag geschlossen hat nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss den Tag also so bezahlen als hätte die Kollegin gearbeitet. Minusstunden dürfen hier nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden. Dass der AG nicht einfach an den Urlaub kann ist selbstverständlich.

Dass Du das nicht fair findest, kann ich zu einem gewissen Teil nachvollziehen. Wie aber auch schon gesagt, der AG handelt rechtmäßig.

Komisch dass sie am Anfang des Jahres schon keinen Urlaub mehr hat

Schwoaze  08.04.2016, 07:35

So viel ich weiß, beginnt das "Jahr" ab Arbeitsantritt und nicht ab 1. Jan.

GenExperiment  08.04.2016, 07:45
@Schwoaze

Seit wann ist das denn so? Als ich begonnen hatte zu arbeiten, da war es 1. September. Für das restliche Jahr habe ich dann noch 10 Urlaubstage bekommen (weil 30T/Jahr = 2,5T/Monat). Ab Januar waren es dann wieder 30 Tage

Schwoaze  08.04.2016, 16:15
@GenExperiment

Hm... vielleicht ein Unterschied zu Ö?  Ich handhabe es in meiner Firma jedenfalls so.

verreisterNutzer  08.04.2016, 20:46
@Schwoaze

Im deutschen Arbeitsrecht entsteht bei bestehendem Arbeitsverhältnis der gesamte Urlaubsanspruch des Kalenderjahres am 1. Januar!

Das ist kleinkariert von Dir. Würdest Du es, wenn der Fall umgekehrt wäre, ablehnen, weil Du keinen Urlaub mehr hast?


flipsi13 
Fragesteller
 08.04.2016, 14:55

Nein, natürlich nicht und ich bin echt überrascht wie die Antworten oder einige Antworten hier ausfallen, Neid!?Nein und ich komme mit meiner Kollegin sehr gut aus und es sollte auch nicht gegen sie sein, sie findet es übrigens auch nicht gerecht.Aber egal danke für alle Antworten;-) Vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt und es kommt so neidisch vor.

verreisterNutzer  08.04.2016, 20:43
@flipsi13

Nein, das hat Kleinkariertheit (oder wie Andere sagen) mit Neid, Kinderkram oder Erbärmlichkeit nichts zu tun!

Wer dies so betrachtet, geht an der Ralität des ungerechten Verhaltens des "Chefs" ziemlich gedankenlos vorbei...

Neid ist die zweite der sieben Todsünden...

verreisterNutzer  08.04.2016, 20:37

Unfähigkeit, Situationen zu beurteilen, ist die achte Todsünde!