Freund bekommt keinen Urlaub?

5 Antworten

Nichts. Urlaub "nimmt" man nicht, sondern wird gewährt. Bevor man Urlaub bucht spricht man das ab und lässt es sich schriftlich bestätigen.

Wie begründet der AG Deines Freundes die Urlaubsverweigerung?

Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz muss der AG die Urlaubswünsche der AN berücksichtigen, solange keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang haben dagegen sprechen.

Unter "dringend betriebliche Belange" fällt aber nicht wenn z.B. ein Kollege krank wird. Der AG muss hier schon beweisen können dass dem Betrieb großer Schaden entsteht (z.B. ein wichtiger Auftrag nicht erteilt wird, Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen) wenn der AN Urlaub nimmt.

Man kann auch zum Arbeitsgericht  und eine Leistungsklage auf die Gewährung von Urlaub einreichen. Das Arbeitsgericht kann dann die Urlaubsgenehmigung ersetzen oder auf Antrag eine  einstweilige Verfügung erlassen (wenn die Zeit für ein Verfahren nicht mehr reicht).

Ja als Grund wurde einerseits genannt er hat ihn ja nicht früh genug eingereicht obwohl der Chef sich da selber wiederspricht wie ich oben erklärt habe und dann meinte er noch das schon ein paar Mitarbeiter Urlaub hätten, was auch verständlich wäre Aber: mein Freund würde in diesen zwei Woche nur 4 oder 5 mal arbeiten ( Arbeitswoche von Montag bis Sonntag) also das ist kein wirklicher Verlust, außerdem wie ich mitbekommen habe haben viele gekündigt aber nicht jetzt erst sondern schon seit ein paar Monaten und das muss doch mein Freund nicht ausbaden? Dann müsste er neue Mitarbeiter einstellen 

@Piapauline

Wie gesagt, Dein Freund soll seinen Chef noch einmal darauf ansprechen und wenn nötig zum Arbeitsgericht gehen (wenn er das möchte). Andere Möglichkeiten sehe ich nicht, eine Selbstbeurlaubung scheidet auf jeden Fall aus.

@Hexle2

Naja grundsätzlich sollte man seinen Urlaub erst buchen nachdem man den Urlaub genehmigt bekommen hat. Das vorweg. Natürlich kann man jetzt vors Arbeitsgericht ziehen. Der Chef wird davon so "begeistert" sein, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses dann in Kürze abzusehen ist.

Wenn andere Mitarbeiter im Unternehmen (von dem wir ja nicht mal wissen welche Größe und Mitarbeiteranzahl es hat) zur gleichen Zeit in Urlaub gehen und unter sozialen Gesichtspunkten vorrangig zu behandeln sind (z.Bsp. vorhandene Kinder, etc), dann ändert auch ein Arbeitsgericht nichts an der Ablehnung des Urlaubs.

Ob man in dem Fall eine Klage anstrengen möchte muss jeder selbst entscheiden, allerdings muss man dann auch mit den Konsequenzen daraus leben.

Nix....

War auch etwas blauäugig von euch, den Urlaub auf "Verdacht" zu buchen.


Wenn in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht, dann soll sich dein Freund an ein Mitglied seines Vertrauens wenden und um Unterstützung bitten, denn nach § 87 Abs.:1 Punkt 5 BetrVG.....

.....hat der Betriebsrat  ein Mitbestimmungsrecht und kann soweit eine gesetzliche oder tarifliche  Regelung nicht besteht, mitbestimmen bei der Aufstellung  allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans, sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage  des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.

Außerdem steht deinem Freund der Weg zum Arbeitsgericht frei, wie hier in anderen Antworten schon vorgeschlagen wurde.

Ja das ist mir durchaus bewusst und hab ich genauso gemacht weil es bei uns in der Fa. so verlangt wird.

Er wollte halt im Januar schonmal Urlaub haben für April oder so und da meinte der Chef sogar zu ihm ja er soll des dann nochmal am Anfang des Monats sagen ? Und da hat auch alles geklappt...