Warum lässt mein Vermieter einen Jungen in eine Mädchen-WG einziehen?

5 Antworten

Das kommt darauf an, welche Art des Mietvertrages vorliegt:

Wenn die bisherige Wohngemeinschaft einen gemeinsamen Mietvertrag hat, dann können die bisherigen Bewohner auch nur gemeinsam kündigen - d. h. einer alleine kann nicht ausziehen - wenn nun alle kündigen und ein neuer Mietvertrag geschlossen wird, dann bestimmen natürlich die Mieter, wer zur Gemeinschaft gehören soll und wer nicht  - dann vermietet der Vermieter ja an die Gemeinschaft und nicht an jedes einzelne Mitglied.

Wenn alle Mieter einer Wohngemeinschaft einzeln als Hauptmieter einen Vertrag haben, dann kann der Vermieter an jeden vermieten, den er möchte.

Er braucht in diesem Fall auf Deine religiösen Vorbehalte keine Rücksicht nehmen...

Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich steht, dass eine reine Mädchenwohngemeinschaft auf Dauer garantiert ist, dann darf er das.

Ja er darf das. Wieso aus religiösen Gründen? Er schläft ja nicht in deinem Zimmer oder geht mit dir duschen. Schränkt es dich in irgendeiner Art und Weise ein?


Damals war es ja eine Mädchen-WG, jetzt eben nicht mehr. Ja, er darf das. Es ist seine Wohnung.

Stell dich nicht so an! Du sollst doch nicht gleich mit ihm ins bett springen! Jeder wird doch wohl sein eigenes zimmer haben...