Wer ist schuld, wenn ein Hund sich von der Leine befreit und angegriffen hat, aber von dem anderen Hund an der Leine gebissen wurde?

5 Antworten

Eine Rechtsschutzversicherung wäre in dem Fall durchaus hilfreich, aber es geht auch über Deine Tierhalter Haftpflichtversicherung.

Melde den Schaden deiner Versicherung und schildere den Vorfall, ebenso Deiner Krankenversicherung und setze sie davon in Kenntnis das die jeweils andere Versicherung ebenfalls involviert ist. Allein schon deine Haftpflichtversicherung wird den Anspruch abwehren und den Sachverhalt notfalls gerichtlich klären. Auf Grund der Haltung deiner Tierhalter Haftpflichtversicherung kannst du wiederum deine Ansprüche (Schmerzensgeld und Schadensersatzforderung) mit Hilfe eines Anwalt auf gegnerische Kosten geltend machen.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 11:34

Naja das Blöde ist, dass ich keine Haftpflichtversicherung für meinen Hund habe. Habe nie dran gedacht..

verreisterNutzer  04.02.2019, 15:31
@522er

Das ist einfach nur verantwortungslos....

Dann bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt und ihn erstmal aus eigener Tasche zu bezahlen. Ich bin sicher, anschließend wirst Du dich zu Rechtsschutz- und Tierhalter Haftpflichtversicherung beraten lassen.

Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeits- / Erwerbsunfähigkeitsversicherung und wenn man einen Hund hat, auch eine Tierhalter Haftpflichtversicherung, das ist der mindeste Versicherungsschutz den man unbedingt benötigt.

Dann kommt ne ganze Zeit garnichts aber dann kommt auch schon die Rechtsschutzversicherung..... In der Reihenfolge sollte man die Prioritäten setzten.... Altersversorgung ist auch noch erforderlich, aber da muss es nicht unbedingt eine Versicherung sein.

Erst ziemlich zum Schluss kommt eine Hausratversicherung, die seltsamer Weise bei vielen Leuten ganz oben, neben der Kfz Versicherung auf der Liste steht. Liegt wohl daran, dass Kfz eine Pflichtversicherung ist.. Aber Kasko und Hausratversicherung bleiben trotzdem ganz oben.... Wahrscheinlich weil man das trügerische Bedürfnis hat, sein hab und gut schützen zu wollen und dabei vergisst die wirklich ruinösen Risiken zu versichern.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 15:39
@verreisterNutzer

Naja es gibt viele Hundebesitzer die keine haben und Pflicht ist diese auch nicht. Bei allen anderen Versicherungen gebe ich dir aber Recht.

Die genaue gesesetzlage kenne ich nicht. Aber nur weil der andere Hund nicht richtig angeleint war konnte überhaupt alles passieren. Also hat sie schuld. Deswegen weiß ich nicht ob die überhaupt die ganzen OP kosten einklagen könnte. Aber auch wenn nicht wenn es bis zu gericht kommt das ein Hund zu beißt wird der Hund oft beschuldigt. Was man so in den narichten mitbekommt.

Aber die andere Hunde Besitzerin hätte nicht weg gehen dürfen. Das ist unterlassene Hilfe Stellung (ich bin mir sicher das heißt anders aber man weiß sicher was ich meine haha)

Meiner Meinung nach würde die andere mehr verlieren als gewinnen bei einem Prozess. Wenn du sie kennst könntest du ihr das ja mal versuchen klar zu machen. Vielleicht kann man es auch anders klären.

Leopatra  04.02.2019, 05:37

Hilfeleistung meintest du wohl.

Jansp123  04.02.2019, 05:39
@Leopatra

Ja genau danke :) bin einfach nicht drauf gekommen

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 11:38

Leider haben die mich schon angezeigt. Das ihr Hund sich von der Leine befreit hat, hat dabei natürlich keiner erwähnt.

Der Hundehalter ist grundsätzlich für die Schäden haftbar zu machen die sein eigener Hund verursacht

Wenn die Hundehalterin nicht fähig war Ihren Hund an der Leine zu halten so sind alle Folge taten ihr anzulasten

Zu den Bissen wäre es nicht gekommen wäre der kleine Köter bei ihr geblieben

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 11:37

So sehe ich das auch. Egal wie rum ich denke, ich finde keine Schuld an mir bzw. meinem Hund.

furbo  04.02.2019, 12:03
@522er

Tja... ginge es bei der Tierhalterhaftung nach der Schuld... aber danach geht es nicht. Die Tierhalterhaftung ist eine Gefährdungshaftung, d.h. von der Gefahr, die das Tier darstellt, wird ausgegangen. Dein Hund war größer, der andere kleiner, d.h. du dürftest den größten Teil des Schadens tragen. Angeleint oder nicht angeleint spielt für die Schadenshaftung übrigens keine Rolle.,

Aber da du es als "Quatsch" ansiehst, wird der § 833 BGB vielleicht für dich geändert.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 12:27
@furbo

Fakt ist das keine Gefahr von meinem Hund ausgegangen ist, da diese ordnungsgemäß angeleint war und sich erst verteidigt hat, nachdem der andere sich VON DER LEINE GELÖST und angegriffen hat. Sorry aber einfach einen Paragraphen Posten und alles andere ausblenden macht auch keinen Sinn.

furbo  04.02.2019, 13:04
@522er

Der TB des 833 BGB wurde erfüllt, von deinem Hund. Da beisst die Maus kein Faden ab! Damit haftest du. Du haftest nur dann nicht oder nur zum Teil, wenn du es schaffst, dem anderen eine Mitschuld anzulasten. Mache dir nun selbst einen Reim daraus.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 13:10
@furbo

Mitschuld??? Seine Leine war nicht gescheit angebracht, sodass der Hund sich gelöst und angegriffen hat. Das ist keine Mitschuld, das ist die Hauptschuld. Als Hunderhalter habe ich die Pflicht, meinen Hund so zu sichern, dass sowas nicht pssieren kann!

Elocin2910  04.02.2019, 13:37
@522er

Geh zu einem Anwalt und laß Dich dort beraten.

Aber glaub mir mit Logik kommst Du beim Gesetz nicht weiter, denn da ist nicht vieles was logisch wäre!

Elocin2910  04.02.2019, 14:05
@522er

Wie die Sachlage ist, kann ich nicht sagen, allerdings kann ich auf Grund von Erfahrungswerten schon sagen, dass unser Gesetz oftmals starke Logiklücken aufweist.

Zudem der Einwand von @furbo, Du stehst in der Beweislast.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 14:19
@Elocin2910

Ja, Beweise habe ich genug :)

furbo  04.02.2019, 15:11
@522er

Du solltest das darin zitierte Urteil des BGH lesen, dann würdest du merken, dass es einerseits nicht mit deinem Fall zu vergleichen ist, andererseits aber auch im Leitsatz die Mitverschuldensminderung bejaht. Meine Aussage wird jedenfalls in der Urteilsbegründung bestätigt. Letztlich musst du voll haften, wenn du kein Mitverschulden des Geschädigten beweisen kannst. Meiner Einschätzung nach wirst du auch bei nachgewiesener Mitschuld einen Teil zahlen müssen.

Jedenfalls solltest du dir einen Anwalt vor Ort nehmen. So wie du hier argumentierst, kommst du ohne RA nicht halbwegs heil aus der Sache raus.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 15:38
@furbo

Wenn du den fall richtig gelesen hättest, dann würdest du sehen, dass eine Mitschuld aufgrund von Fahrlässigkeit besteht, da sie den Hund nicht ausreichend gesichert hat (in meinem Fall eben die Leine nicht richtig und ordnungsgemäß angebracht). 823 Abs 1 und 276 Abs 2

furbo  04.02.2019, 16:39
@522er

Wir beenden das besser. Du willst nur das verstehen, was du hören willst.

Ich habe auch keine Lust mehr, mit uneinsichtigen juristischen Laien über Rechtsprobleme zu diskutieren.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 21:21
@furbo

Für mich ist es auch kein Vergnügen, mit Leuten zu diskutieren, die mit einem einzigen Paragraphen um sich werfen und meinen, dass dieser alles erklärt. Nach deiner Ansicht darf jeder seinen Hund frei und ohne Aufsicht herumlaufen lassen und wenn sie dabei andere Hunde angreifen, dabei aber selbst verletzt angegriffen/verletzt werden, dann ist nicht der Besitzer des Ausreißers schuld, sondern der Besitzer des Hundes, das angeleint, gesichert und am Fuß war und sich nur gewehrt hat. Das ist sowas von lächerlich. Der Hund war nicht ordnungsgemäß angeleint, obwohl jeder Hundehalter dazu verpflichtet ist. Vor allem an Orten, an dem sich andere Hunde befindet. Das ist also Fahrlässigkeit. Außerdem hätte der andere Besitzer ebenso reagieren können und dürfte nicht zusehen, wie sein Hund einen anderen angeleinten Hund angreift. Außerdem dürfte sie den verletzten Besitzer auch nicht einfach so zurücklassen. Also kommt noch unterlassene Hilfeleistung hinzu. Mach es dir mit deinen Paragraphen nicht so einfach. Ich schreibe hier gerne nochmal rein, nachdem ich den Fall gewonnen habe ;)

furbo  05.02.2019, 08:00
@522er

Offenbar warst du noch nicht beim Anwalt, sonst würdest du anders schreiben.

Aber lassen wir es gut sein... "gewinne" deinen Fall und kassiere eine dicke Schmerzensgeldzahlung. Du kannst dich nochmals melden, wenn du in der juristischen Wirklichkeit angekommen ist.

522er 
Fragesteller
 06.02.2019, 15:03
@furbo

Morgen gebe ich dir Bescheid ;)

furbo  11.02.2019, 10:23
@522er

"Morgen" war vor mehreren Tagen. Keine Anwort ist auch eine Antwort.

Gesetzt der Fall, dass sich der Fall wirklich so wie geschildert zugetragen hat, würde ICH gegen die Klage per Anwalt vorgehen und parallel dazu eine Klage wegen Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung, sowie Verletzung der Aufsichtspflicht (miserabel angeleinter Hund) einleiten.

Und btw. Die Aussage "zwei meiner Finger mussten dran glauben" lässt viele Interpretationen zu - von oberflächlichen Verletzungen bis Verlust der Finger! Bitte das nächste Mal etwas präziser schildern.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 11:31

Genau das habe ich vor, denn mich betrifft hier echt keine Schuld. Mein Hund war fest und sicher angeleint, eng an meinem Fuß und hat sich nur verteidigt, nach dem der andere bissig wurde. Das sind eben Tiere und jedes andere Tier hätte genau so reagiert.

Zu meinen Fingern: habe Bißverletzungen an zwei Fingern, die im Krankenhaus versorgt werden mussten.

Maxetix  04.02.2019, 15:49
@522er

Danke für die Info. 👍

Eine Anzeige ist sinnlos, denn eine Straftat liegt m.E. nicht vor.

Zur Haftung: dein Hund hat einen Schaden verursacht, so dass du dafür haftest. Das Gesetz ist da leider absolut eindeutig (guckst du § 833 BGB), eine irgendwie geartete Schuld des Tierhalters ist nicht erforderlich. Du haftest zuerst!!!

Um da raus zu kommen, müsstest du darlegen, dass den Geschädigten eine Mitschuld trifft. Dabei bist DU in der Beweispflicht, beweist du nichts, haftest du voll.

Tut mir leid, aber du hast - ohne Haftpflichtversicherung - die Ar...karte.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 11:29

Das ist doch aber auch Quatsch. Mein Hund war fest und sicher angeleint sowie an meinen Fuß. Der andere Hund hat sich losgemacht und ist auf meinen los, woraufhin er sich verteidigt hat. Da trifft die volle schuld den anderen. Was habe ich denn falsch gemacht? Zur falschen Zeit am falschen Ort? Sorry, aber so darf kein Gesetz arbeiten.

furbo  04.02.2019, 11:53
@522er
Das ist doch aber auch Quatsch. 

Deine Meinung. Du wolltest die Rechtslage, ich hab sie dir geschildert, ob sie dir nun gefällt oder nicht. Willst du Märchen, gehe in ein Märchenforum.

Da trifft die volle schuld den anderen. 

Dann solltest du dich bemühen, ihm das zu beweisen. Ansonsten zahlst du für den Schaden.

Noch ein kleiner Tipp zum Schluss: googel mit dem Suchbegriff "Tierhalterhaftung", dann kannst ermessen, wann und wofür ein Tierhalter haftet, vielleicht findest du einen, deiner Situation vergleichbaren, Fall.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 12:37
@furbo § 833 Haftung des Tierhalters

1Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Sorry aber der Paragraph hilft hier gar nicht und ist nicht eindeutig wie du schreibst.

Es geht hier darum, dass ich die OP Kosten eines anderes Tieres aufkommen soll, das aber von der Leine gelöst MEIN Tier angegriffen hat, woraufhin es sich verteidigt hat. Mein Hund hat keinen Menschen verletzt sondern das Tier, das ihn angegriffen hat.

Du machst es dir zu einfach mit den Paragraphen.

furbo  04.02.2019, 12:50
@522er
Du machst es dir zu einfach mit den Paragraphen.

Na gut, offenbar bist du nicht in der Lage, Rechtsvorschriften zu lesen. Deshalb hilft auch kein Diskutieren, du verstehst es einfach nicht oder willst es nicht verstehen.

Gehe zum Rechtsanwalt und lasse dir helfen. Sonst zahlst du alles. Mit ihm vermutlich nur einen Teil des Schadens.

Fange schon mal an zu sparen.

522er 
Fragesteller
 04.02.2019, 13:08
@furbo

Sorry und du berufst dich auf einen einzigen Paragraphen, der nichts mit dem Fall zu tun hat. Mein Hund wurde von einem Hund ohne Leine angegriffen und hat sich verteidigt. Dabei hat er keinen anderen Menschen einen Schaden zugefügt, sondern dem Hund, der ihn angegriffen und zuerst gebissen hat. Der einzige der Halte der eingegriffen hat war ich und bin dabei selbst verletzt wurden. Dieser Paragraph macht keinen Sinn, soviel Verständnis für Recht habe ich, keine Sorge.

furbo  04.02.2019, 13:33
@522er

Ok, du hast gewonnen. Der andere ist Schuld und zahlt alles und dir noch tausende Euro an Schmerzensgeld. Das willst du doch lesen, Sachverstand stört nur.

Zufrieden?