Mahnung nach Lastschrift. gesetzliche Mahnfrist?

3 Antworten

Klar geht das. Du kannst wohl niemandem erzählen das es nicht bemerkt wurde. Du bist verpflichtet Deine Kontoauszüge zu prüfen.

Es geht ja auch nicht darum die offenen Beträge zu begleichen. Das ist ein Fehler von meiner Lebensgefährtin das sie vergessen hatte das Konto dort anzugeben. Und ein Vertrag ist ein Vertrag und die monatlichen Beiträge müssen gezahlt werden. das ist nicht das Problem. Die Frage ist einfach ob ein Unternehmen nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist nach sagen wir einfach einmal 2-3 erfolglosen Abbuchungen eine Mahnung zu schicken und nicht einfach ein anderhalb Jahr später eine Mahnung zu schicken in der aufeinmal Mahngebühren aufgeführt werden die nie angemahnt wurden?

Und vielleicht zur Erklärung für ggf andere Antworter. Meine Lebensgefährtin verdient extrem gut im Monat und hat mehrere Konten und Karten und muss sich über ihre finanzielle Lage nicht wirklich gedanken machen. Und ja, wenn Du nicht wirklich auf Geld angewiesen bist machst und schaust Du einfach auch nicht auf Deinen verschiedenen Kontan nach. Sowas gibt es tatsächlich. Nochmal. Es geht nicht darum den Betrag zu zahlen den sie laut Vertrag zu zahlen hat. Es geht um die Art und weise wie sie darauf aufmerksam gemacht wurde und ob es da eine gesetzliche Regelung gibt.

Schon, aber seien wir doch mal ehrlich, prüfst du nach fehlenden Beträgen? Meist guckt man doch nur nach den Beträgen auf dem Kontoauszug und prüft ob diese rechtens sind, und nicht nach Beträgen, die nicht auf dem Kontoauszug stehen. Dennoch stimme ich dir zu, dass man im Laufe von 1,5 Jahren mal daran hätte denken müssen.

Dazu verplichtet das Kreditinstitut und es geht ausschliesslich um die Beziehung zum Kreditinstitut und um zuviel abgezogene Beträge. Mit nicht erfolgten Zahlung an Dritte hat diese Verpflichtung nichts zu tun.

Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Frist gibt. Dennoch handelt das Fitness-Studio extrem kundenunfreundlich. Wenn ein Kunde vorher immer pünktlich zahlt und plötzlich nicht mehr, sollte das Studio den Kontakt aufnehmen. Ich würde anstelle deiner Freundin einfach mal das Gespräch mit dem Fitness-Studio suchen. Seltsam auch, dass die Zugangskarte nicht automatisch gesperrt wurde, dann hätte sie es sofort bemerkt. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Freundin 1,5 Jahre lang nicht einmal daran gedacht hat, dass hier irgend etwas nicht stimmt.

Es gibt AFAIK nur eine Frist, bis wann Forderung überhaupt eingefordert werden können.

Für deinen Fall könnte ich mir vorstellen, dass das Fittness-Studio seiner Schadensminimierung-Pflicht nicht nachgekommen. Wer nach dem zweiten/dritten fehlgeschlagenen Einzug noch nicht merkt, dass es nicht funktioniert, scheint selbst eine chaotische Buchführung zu haben. Zudem werden die Kosten für Rücklastschriften oft zu hoch angesetzt. (http://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html) Es gibt auch andere Urteile, die sich aber mal am unteren Rand (rund 6,00 EUR), mal am oberen Rand (9,00 EUR) orientieren.

Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich die fehlenden monatlichen Abo-Entgelte + maximal 20 EUR für drei fehlgeschlagene Rücküberweisungen überweisen. Im Verwendungszweck schlüsselst Du den Gesamtbetrag auf und forderst für den dem übersteigenden eingeforderten Betrag einen Nachweis, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind. Dasselbe dann nochmal per Brief. (So kann keiner behaupten, sie hätten diese Info nicht erhalten)

Anmerkung: Obiges stellt lediglich meine Meinung dar.

Ich würde an deiner Stelle ...

ganz vergessen ... auch drauf hinweisen, dass Du davon ausgehst, dass Du die Schadensminimierung-Pflicht als verletzt ansiehst.

Und immer schön relativ schreiben, also Floskeln wie "meines Wissens", "meiner Meinung nach" usw. verwenden und nie sowas wie "nach §123 BGB müssen sie". Höchstens Links zu erklärenden Artikeln wie o. g.