Macht der ärztliche Dienst der Rentenversicherung zur Begutachtung auch Hausbesuche?

3 Antworten

Der ärztliche der Rentenversicherung man keine Hausbesuche und untersucht ach direkt niemand. Die Deutsche Rentenversicherung hat normal praktizierende Fachärzte als Gutachter unter Vertrag. Falls ein medizinisches Gutachten durch persönliche Untersuchung erforderlich ist, teilt die Rentenversicherung mit, bei welchem Facharzt am Wohnort oder in der Nähe die Untersuchung erfolgt.

Bei einem Antrag auf EU-Rente wird ja auch eine Einverständniserklärung unterschrieben, dass der Ärztliche Dienst der Rentenversicherung Berichte bei den behandelnden Ärzten und ggf. bei der Krankenkasse anfordern kann. Wenn aus-führliche fachärztliche Berichte/Krankenhausberichte und /oder Reha-Berichte vorliegen, entscheidet der Ärztliche Dienst aufgrund der vorliegenden Berichte, ob diese aussagekräftig genug sind, um eine EU-Rente zu rechtfertigen.

Wenn jemand auf Reha, enthält der Entlassungsbericht bereits eine Empfehlung an Rentenversicherung, die normalerweise akzeptiert wird.

Also. Der ärztliche Dienst entscheidet zunächst nach Aktenlage und bestimmt dann, ob noch ein Gutachten erforderlich, um die Entscheidung treffen zu können.

Ich habe viele Jahre bei einer Krankenkasse gearbeitet.

Hitmangerst 
Fragesteller
 01.05.2021, 18:21

Was passiert aber wenn keine Akten vorliegen und der Patient nicht reisefähig ist? Wie wollen die dass dann festellen?

turnmami  01.05.2021, 18:47
@Hitmangerst

Wenn keine ärztl. Unterlagen vorliegen, woher will man dann wissen, dass man nicht reisefähig ist?

Hitmangerst 
Fragesteller
 01.05.2021, 18:48
@turnmami

Krank sein heißt nicht das der Arzt das untersucht hat.

turnmami  01.05.2021, 18:49
@Hitmangerst

Das interessiert die RV aber nicht. Hier zählen nur die Fakten der Ärzte

Hitmangerst 
Fragesteller
 01.05.2021, 18:51

Nein.

Der ärztliche Dienst macht keine Hausbesuche.

Es gibt wenige Fälle, wo ein Patient überhaupt nicht zur Untersuchung kommen kann.

Bei jemanden im Koma im Krankenhaus genügen die ärztlichen Unterlagen des Krankenhauses.

Alle anderen sind in der Lage zur Untersuchung zu kommen.

Wer sich dann immer noch weigert, dessen Antrag wird wg. fehlender Mitwirkung abgelehnt.

Was hat er oder sie denn, dass er nicht fähig ist zu einem Gutachter zu gehen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung