Lastenzuschuss (Wohngeld f.Eigentümer) nur bei Schulden auf der Immobilie möglich?
Bekannte von mir,ein altes Ehepaar ,wo nur er eine Rente kriegt,besitzen ein Haus.Die finanzielle Situation ist arg angespannt, sie leben jeden Monat aus dem Dispo.Bis zum Anschlag.Die Rente wäre mit 1250/Monat eigentlich halbwegs ausreichend für beide.Aber wenn schon die Autofinanzierung 170 und der Zigarettenkonsum 150 Euro im Monat verbrauchen,bleibt zum Leben umso weniger. Von Betriebskosten des Hauses ganz zu schweigen. Nun habe ich erfahren, dass es Wohngeld auch für Hausbesitzer gibt. Heisst dann eben Lastenzuschuss. Nun kann das Amt natürlich nichts dafür, wenn ein Rentnerehepaar finanziell extrem auf Kante genäht ist, nur weil Opa allein schon 320 Euro/Monat für Autokredit und Rauch aufwenden muss. Aber evtl. würde es mal Sinn machen,einen Lastenzuschuss-Antrag zu stellen um amtlicherseits prüfen zu lassen,ob irgendwie ein Leistungsanspruch besteht. Dazu eine konkrete Frage: kann man als Hausbesitzer NUR DANN Lastenzuschuss beantragen ,wenn noch Finanzierungen auf das Haus bedient werden, sprich Hypothek etc.? Ich finde im Net diverse "Lastenzuschuss-Rechner" wo immer wieder ein Eingabefeld dafür vorgesehen ist. Daher meine Frage.
1 Antwort
Du hast Recht, als Hauseigentümer können sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen. Selbstverständlich spielen der Autokredit und der Zigarettenkonsum des alten Herren bei der Berechnung keine Rolle.
Als Belastung wird die Belastung aus dem Kapitaldienst berücksichtigt (die vermutlich nicht mehr vorhanden ist - weil du so fragst ;-) ), aber auch die Grundsteuer und Bewirtschaftungskosten von 20 EUR / m² Wohnfläche im Jahr. Ist vermutlich nicht sehr viel, aber immerhin etwas. Dazu ins Verhältnis wird das Gesamteinkommen des Ehepaares gesetzt.
Bei 1.250 EUR monatlich dürfte es mit der Plausibilität eigentlich keine Probleme geben. Ich weise trotzdem mal darauf hin, dass sie ein bestimmtes Mindesteinkommen haben müssen, um Wohngeld zu erhalten. Wohngeld ist nun einmal keine Hilfe zum Lebensunterhalt.
Habt ihr den Schwerbehindertenausweis und die Pflegestufe bereits beantragt? Dann gebt das bei der Antragstellung auf Wohngeld auf jeden Fall mit an. Wird der Status rückwirkend zuerkannt, käme eine Aufhebung nach § 44 SGB X und ggf. eine Nachzahlung von Leistungen in Betracht.
vorerst Danke. Doch, aktuell ist noch eine Belastung aus dem Kapitaldienst vorhanden.Die endet aber in ca. einem Jahr, dann ist das Haus schuldenfrei.So ein Bewilligungsbescheid wird ja eh auf 12 Monate befristet, danach fiele für den Neu-oder Verlängerungsantrag diese Belastung dann natürlich weg.Im "Gegenzug" ist aber zeitnah mit einem Schwerbehindertenstatuts ,möglw.einhergehend mit häusl.Pflege (Pflegestufe 1) zu rechnen. Wenn das wäre, tritt wieder ein Wohngeldbegünstigender Schwerbehindertenfreibetrag in Kraft.