Lastenzuschuss (Wohngeld f.Eigentümer) nur bei Schulden auf der Immobilie möglich?

1 Antwort

Du hast Recht, als Hauseigentümer können sie Wohngeld als Lastenzuschuss bekommen. Selbstverständlich spielen der Autokredit und der Zigarettenkonsum des alten Herren bei der Berechnung keine Rolle.

Als Belastung wird die Belastung aus dem Kapitaldienst berücksichtigt (die vermutlich nicht mehr vorhanden ist - weil du so fragst ;-) ), aber auch die Grundsteuer und Bewirtschaftungskosten von 20 EUR / m² Wohnfläche im Jahr. Ist vermutlich nicht sehr viel, aber immerhin etwas. Dazu ins Verhältnis wird das Gesamteinkommen des Ehepaares gesetzt.

Bei 1.250 EUR monatlich dürfte es mit der Plausibilität eigentlich keine Probleme geben. Ich weise trotzdem mal darauf hin, dass sie ein bestimmtes Mindesteinkommen haben müssen, um Wohngeld zu erhalten. Wohngeld ist nun einmal keine Hilfe zum Lebensunterhalt.

lajobay 
Fragesteller
 21.02.2015, 11:12

vorerst Danke. Doch, aktuell ist noch eine Belastung aus dem Kapitaldienst vorhanden.Die endet aber in ca. einem Jahr, dann ist das Haus schuldenfrei.So ein Bewilligungsbescheid wird ja eh auf 12 Monate befristet, danach fiele für den Neu-oder Verlängerungsantrag diese Belastung dann natürlich weg.Im "Gegenzug" ist aber zeitnah mit einem Schwerbehindertenstatuts ,möglw.einhergehend mit häusl.Pflege (Pflegestufe 1) zu rechnen. Wenn das wäre, tritt wieder ein Wohngeldbegünstigender Schwerbehindertenfreibetrag in Kraft.

TreudoofeTomate  21.02.2015, 14:52
@lajobay

Habt ihr den Schwerbehindertenausweis und die Pflegestufe bereits beantragt? Dann gebt das bei der Antragstellung auf Wohngeld auf jeden Fall mit an. Wird der Status rückwirkend zuerkannt, käme eine Aufhebung nach § 44 SGB X und ggf. eine Nachzahlung von Leistungen in Betracht.