Lärmbelästigung im Strafregister

3 Antworten

neine, den lärmbelästigung ist ne ordnungswidrigkeit, für dei du zwar ein bussgeld bekommst, aber mehr nicht. es ist also keine straftat, und nur straftaten, für die du auch verurteilt wurdest, erscheinen im strafregister nicht. abgesehen davon erhält dein arbeitgeber nur das führungszeugniss, nicht das straregister. und im führungszeugniss stehen auch nur straftaten, für die du verurteilt wurdest, keone owigs. sonst müsste ja jeder, dern irgendwo falsch gepakrt hat oder zu schnell gefahen ist, inenen eintrag im führungszeugniss haben. also, du hast keinen entrag im FZ und deshalb auch keien probleme mit irgendwelchen potentiellen arbeitgebern.

Verursachen von unzulässigem Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Und ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten bzw. nur solche, bei denen man (vom Gericht) verurteilt wurde. Und selbst dabei kommt längst nicht alles ins FZ - erst ab einer Geldstrafe von ab/über 90 Tagessätzen.

Nee, das ist eine derartige Bagatelle, dass das sicherlich nicht im Führungszeugnis erwähnt wird! Keine Bange, Du hast ja keine Bank überfallen...