Kündigungsverzicht mit Formfehler!

6 Antworten

Wenn der Mietvertrag vor Unterschriftenleistung diskutiert wurde, dann wäre es wohl ein unbefristeter MV mit Kündigungsverzicht. Ein Kreuz nicht zu setzen bedeutet, dass diese Rubrik nicht gewünscht ist. In der Regel setzt der Vermieter die Kreuze. Ein Kündigungsverzicht beginnt mit Mietbeginn. Das Datum in dieser Spalte soll aber den frühestmöglichen Zeitpunkt darstellen, an dem eine der Parteien ordentlich kündigen kann. Zudem müsste dieser Zeitpunkt innnerhalb dieser 4-Jahresfrist liegen.

Handschriftliche Zusätze und Änderungen im Vertragstext sind immer grenzwertig, wenn es um deren Umsetzung geht. Die Vokabel "beiderseitigen" scheint im Vertragstext auch zu fehlen.

Da Richter im Einzelfall einen Ermessensspielraum haben, könnte also ein Kündigungsverzicht Bestand haben. Ich würde allerdings behaupten, dass hier kein Kündigungsverzicht vorliegt.

werbon  13.05.2014, 08:05
Ein Kündigungsverzicht beginnt mit Mietbeginn.

Beginnt mit dem Vertragsdatum.

Unbefristet ist schon mal richtig. Eine Kuendigungsverzichtsvereinbarung macht aus einem unbefristeten Vertrag ja schliesslich keinen befristeten.

In welche Spalte er nun "zum naechsatmoeglichen Termin" geschrieben hat und was dies mit einer von dir anscheinend befuerchteten Kuendigungsverzichtsvereinbarung zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht.

Wurde denn nun ein Kuendigungsverzicht vereinbart oder nicht? Steht das im Vertrag oder nicht? Allein das Weglassen des Haekchens bei "Kuendigungsverzicht" duerfte unschaedlich sein, wenn der Verzicht deutlich formuliert und an anderer Stelle eingetragen wurde.

Ich sehe da keinen Formfehler. Das "zum nächstmöglichen Termin" bei Kündigungsverzicht steht tut nichts zur Sache. Genau genommen muß das bei einem unbefristeten Vertrag überhaupt nicht drin stehen.

die "unbestimmte zeit" sagt doch alles.

den formfehler sehe ich nicht und ein hindernis zur kündigung auch nicht.

DerCAM  13.05.2014, 03:57

"Unbestimmte Zeit" sagt zwar "unbefristet", ueber eine dennoch moeglicherweise enthaltene Kuendigungsverzichtsvereinbarung sagt das aber erst einmal gar nichts.

Irgendwas in dem Sinne muss ja wohl noch im Vertrag stehen. Warum sonst sollte der Fragesteller sonst ueberhaupt auf die Idee kommen, es koenne moeglicherweise ein Kuendigungsverzicht vereinbart worden sein?

Ähm, wenn er "auf unbestimmte Zeit" angekreuzt hat, gibt es doch gar keinen Kündigungsverzicht, also auch keinen Formfehler...