Kündigung nach bestandender Probezeit?

4 Antworten

Egal was Dir Dein AG erzählt, nach Beendigung der Probezeit gilt die vertraglich vereinbarte, tarifliche (falls diese Anwendung findet) oder gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit mindestens vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Dein Arbeitsverhältnis endet also frühestens am 30. September.

Du musst jetzt auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Tust Du das nicht, gilt die Kündigung auch wenn sie nicht rechtens ist.

Kündigungsschutzklage kannst Du bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos einreichen und man hilft Dir bei der Formulierung. Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, macht das Dein Anwalt für Dich (bitte Frist unbedingt beachten).

Deine Freistellung sollte man Dir schriftlich geben. Solltest Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden haben, darf der AG Dir diese nur dann mit der Freistellung verrechnen, wenn er Dir dies in einer unwiderruflichen Freistellung ankündigt. Ansonsten bekommst Du diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

Nun die sache ist ganz einfach wenn es so ein Gesetz gibt sollen sie dich kündigen, und du nimmst dann diese Kündigung und lässt sie vom Arbeitsgericht prüfen.

Dazu sollte es denen ja auch möglich sein dir das Gesetz zu nennen

Auf keinen Falls solltest du da irgend etwas unterschreiben. denn ich vermute fast das man nur versucht dich zu verunsichern oder dir angst zu machen und die dann einen Aufhebungsvertrag unterschieben will

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 14:54

Hallo Rene,

danke dir für deine Antwort. Ich hab nur unterschrieben, das ich die Kündigung erhalten habe mehr nicht. Das mit den Arbeitsgericht werde ich machen, in den tollen Arbeitsvertrag steht ja nicht mal ein Stundenlohn ^^ Werde mir morgen gleich ein Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Den Urlaub kann ich mir auszahlen lassen sagte meine ehemaliger "Chef" heute.

ReneMeister  31.08.2014, 14:57
@Eric122

hmm selbst das hätte ich nicht unterschrieben, aber ist nun ja eh egal.

Fakt ist jedoch das du da so oder so raus musst außer du hättest ein extrem dickes Fell.

Denn wenn die Kündigung rechts widrig ist, ist sie ungültig. und somit muss man dir eine neue richtige Kündigung ausstellen. Das bedeutet dann das du da noch etwas weiter beschäftig bist, und das wird dann mit sicherheit nicht lustig...

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 15:01
@ReneMeister

Da hast du allerdings recht also kann ich mir den ganz zum Anwakt eigentlich sparen oder?

lg

ReneMeister  31.08.2014, 15:01
@Eric122

naja ist die Frage ob solche Praktiken unterstützen willst und einfach kleinlaut den "schwanz einziehen" willst....

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 15:03
@ReneMeister

Nein will ich natürlich nicht auf keine fall, aber arbeiten will ich da auch nicht mehr ^^

lg

elektromeister  01.09.2014, 17:27
@Eric122

Wenn die "erste Kündigung" mit Fadenscheiniger Begründung nun mal rechtswiedrig ist, muß der AG eine korrekte Kündigung mit entsprechend längerer Frist aussprechen. Das führ dazu, dass Du LÄNGER GELD erhältst. Kein Wenn und kein Aber.

Wenn Du dann nicht mehr dort arbeiten willst, soll Dich der AG halt von der Dienstleistung freistellen.
Wird er nicht tun. Geh einfach hin und lach ALLEN freundlich ins Gesicht. Denk Dir dabei was du willst. Aber einfach weg bleiben geht ohne ärztliches Attest natürlich nicht!

Wenn Du souverän bleibst, hast Du auf jeden Fall Stärke und Charakter gezeigt. UND somit ALLEN gezeigt, dass Du besser als die Anderen bist!! Darauf kannst Du dann berechtigt Stolz sein!

Gruß Uli

Wenn die vertraglich geregelte Probezeit vorbei ist, ist diese vorbei.

Gekündigt werden kannst Du natürlich trotzdem, es gelten dann halt andere Fristen als in der Probezeit.

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 14:49

Okee aber trotzdem muss es doch eigentlich ne Kündigungsfrist geben oder ? Ich sollte sofort meinen Spind leer machen und gehen und brauch auch nicht mehr zu kommen ^^

Antitroll1234  31.08.2014, 14:54
@Eric122

Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es selbstverständlich eine einzuhaltende Frist, diese Frist gibt es auch in der Probezeit und beträgt dort idR 14 Tage.

Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist, gilt für eine Kündigung durch den AG nach der Probezeit eine Frist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist dies fristlos möglich, dann muss aber ein besonderer Grund, z.B. Diebstahl vorliegen.

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 14:59
@Antitroll1234

Hm okee danke.

Angefangen habe ich da am 03.02.2014 und bestanden die Probezeit mitte August. HAb aber heute ne kündigung bekommen mit Kündigung der Probezeit ^^ Er sagte eben das man innerhalb nach bestandener Probezeit den Vertrag trotzdem nach 14 Tage beenden darf ^^

Antitroll1234  31.08.2014, 15:03
@Eric122
Er sagte eben das man innerhalb nach bestandener Probezeit den Vertrag trotzdem nach 14 Tage beenden darf

Innerhalb der Probezeit ja, nach Ablauf nicht mehr.
Daher gibt es ja die Probezeit und die Dauer ist festgelegt bis max. 6 Monate.

Wenn die Probezeit vorbei ist, ist diese vorbei da gibt es nichts rückwirkendes mehr.
Deine Probezeit war spätestens am 03.08.2014 vorüber, nach diesem Datum ist eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht mehr möglich.

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 15:05
@Antitroll1234

Der gleichen Meinung bin ich auch und das Arbeitsgericht bestimmt auch. Die frage nur ob man sich das antun soll. Auf der anderen seite muss man sich das nicht gefallen lassen.

Antitroll1234  31.08.2014, 15:09
@Eric122

Die frage nur ob man sich das antun soll.

Auf alle Fälle, ist ja schließlich Dein Geld was Du vertraglich bekommen sollst.
Wenn eine Kündigung dann fristgerecht, so dass Du etwas anderes suchen kannst.

verreisterNutzer  31.08.2014, 15:15
@Antitroll1234

... und die bezahlte (!) Freistellung würde ich mir schriftlich geben lassen - bevor ich die Entscheidung treffe, ob ich innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebe.

Familiengerd  31.08.2014, 16:56
@Antitroll1234

@ Antitroll1234 :

Kündigung durch den AG nach der Probezeit eine Frist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

Nach der Probezeit gilt auch für den Arbeitgeber bei einer Beschäftigungsdauer bis zu 2 Jahren die gleiche Frist wie für den Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats (wenn keine längere Frist vereinbart wurde).

hi eric,

das stimmt was die dir erzählt haben.

und was willst du noch in dieser Einrichtung obwohl man dir deutlich zu verstehen gab das du nicht erwünscht bist.

Woher kommt die Abneigung gegen dich??

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 14:51

Hallo Aragon1963,

Eine gute frage. Mobbing unter kollegen da wohl die Lieblingsbeschäftigung.

Antitroll1234  31.08.2014, 14:57
das stimmt was die dir erzählt haben.

Auf Grundlage welches Gesetzes soll dies stimmten ?

und was willst du noch in dieser Einrichtung obwohl man dir deutlich zu verstehen gab das du nicht erwünscht bist

Eventuell will der Fragesteller weiter Geld verdienen um seinen Lebensunterhalt zu bezahlen ?
Von heut auf morgen wird er wohl keinen neuen Job finden.

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 15:02
@Antitroll1234

Eigentlich hast du recht aber was will ich da noch wenn man sich unter einander sich das Leben da so schlecht macht. Darf ich morgen erst mal zum Arbeitsamt ohjeh :(

Antitroll1234  31.08.2014, 15:06
@Eric122
Eigentlich hast du recht aber was will ich da noch wenn man sich unter einander sich das Leben da so schlecht macht.

Einen anderen Job suchen während Du dort noch beschäftigt bist, eventuell fühlst Du dich nicht wohl und musst zum Doc ?

Jetzt erstmal zum Anwalt und gegen die Kündigung klagen, nebenbei schon einmal nach einen anderen Job umsehen.

Eric122 
Fragesteller
 31.08.2014, 15:09
@Antitroll1234

Okee danke dir/euch (=

Familiengerd  31.08.2014, 16:59

@ Aragon1963 :

das stimmt was die dir erzählt haben.

Nein, tut es nicht!

Die 2-wöchige Frist gilt nur, so lange die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen worden ist - und die war noch den Informationen in der Frage zum Kündigungszeitpunkt schon vorbei!