Soll ich die Küche auch ohne Rechnung übernehmen, um die Wohnung zu bekommen? Oder ist das schon Erpressung?
Oh sorry, mein ganzer Text wurde nicht übernommen.... :-/ Also nochmal ...
Hallo zusammen,
ich beziehe zum 01. 02. 2016 eine neue Wohnung. Der jetzige Mieter will die Wohnung nur mit seiner im März 2014 gekauften EBK übergeben. Ich habe keine, also passt das erstmal.
Sie hat angeblich 7500 € gekostet.
Allerdings kann er keine Rechnung vorweisen und das Küchenstudio hätte sie auch nicht mehr (kann ja nicht sein).
Er will jetzt noch 6000 € haben, aber ohne Rechnung finde ich es sehr unseriös.
Er sagt, dass er zur Zeit nicht die Zeit dafür hatte sich um die Rechnung zu kümmern, da er gerade sein neues Haus umbaut und wir den "Deal" ja auch sein lassen können und er die Wohnung dann anderweitig vergibt....
Finde es grenzt jetzt schon an Erpressung.
Ich will die Wohnung wirklich sehr sehr gerne aber die Art gefällt mir nicht.
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Lass dir aber eine Quittung geben, oder mache einen Kaufvertrag.
Ohne Rechnung läuft gar nix. Egal, ob du kaufst oder verkaufst. Das ist ja mal nicht so eben ein Kauf von Schokoriegeln.
Jetzt habe ich das erst einmal verstanden. Ich dachte, der Verkäufer wollte Euch keine Rechnung ausstellen. Ihr habt den Mietvertrag noch nicht mit dem Vermieter gemacht? Setzt Euch mit dem Vermieter in Verbindung und schildert den Vorfall. ER entscheidet letztendlich, wer die Wohnung bekommt. Der Vormieter kann anbieten aber nicht entscheiden, wer die Wohnung zu bekommen hat. Der Vermieter kann zu ihm sagen: nimm deine Möbel und scher dich von dannen.
kommt auf den Preis an
Da wird es keine Rechnung dazu geben: 20% von 7500€ und wir sind bei 6000€. Hört sich sehr nach am Finanzamt vorbeimanövriert an.