Maler stellt keine Rechnung aus - was tun?

6 Antworten

Eine Firma bzw. ein Handwerksbetrieb, der eine Leistung erbringt ist gesetzlich verpflichtet dem Leistungsempfänger eine Rechnung auszustellen. Für diese Rechnung gibt es zudem diverse rechtliche Bedingungen und Vorschriften.

Die Weigerung des Malers eine Rechnung auszustellen kann also nur einen Grund haben - Schwarzarbeit. Der Maler arbeitet auf eigene Rechnung.

Haben Sie sich denn vor Auftragsvergabe darüber informiert ob es sich um einen ordentlichen Malereibetrieb oder um eine Privatperson handelt?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2014 muss Schwarzarbeit übrigens nicht bezahlt werden. 

http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=5346c4178d4f4&akt=news_recht

Nach Auffassung des BGH besteht bei Schwarzarbeit keinerlei Anspruch auf "Ausgleich der Bereicherung", also keine irgendwie geartete Zahlungspflicht des Kunden.

Das Post-It können Sie also getrost entsorgen bzw. als Nachweis der Schwarzarbeit aufbewahren und erst zahlen wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung (mit Ausweis der MwSt und Angabe der Steuernummer des Betriebes) vorliegt.

ich verstehe deine aufregung nicht.

du hast doch mündlich mit ihm einen preis vereinbart. dazu gibt es doch eine zeugin. solange du keine rechnung bekommst, musst du gar nichts zahlen.

als zeugin könnte auch die vormieterin aussagen. den preis zu verdreifachen ist wucher, grenzt an erpressung und scheint mir sittenwidrig.

schwarzarbeit wird für beide seiten bestraft. du könntest eine selbstanzeige machen, falls sich der maler zu diesem thema noch äußert....

alles in allem würde ich erst mal darauf bestehen, was ihr ausgemacht habt, ohne mich verrückt machen zu lassen.

Vielen Dank!

Schwierige Frage. Wenn Du eine Rechnung willst, muss er seine Einnahmen versteuern und die üblichen Abgaben daraus entrichten (KV, RV, AV usw.), daher verlangt er dann (logischerweise) das Dreifache.

Andererseits vernichtet Schwarzarbeit (als was er es bisher "abrechnet") Arbeitsplätze und Du machst Dich darüber hinaus strafbar.

Und was mir überhaupt nicht gefällt, ist, dass der Kerl Euch jetzt bedroht.

Ich weiss ja nicht, wie Eure finanzielle Situation ist, aber ich würde jetzt das Dreifache bezahlen (natürlich erst NACH Erhalt der Rechnung) und den Stinkstiefel bei der Handwerkskammer UND der Polizei anzeigen (bei der Polizei brauchst Du allerdings Zeugen).

 Er will sogar vorbeikommen!

Super, dann kann er gleich die Rechnung mitbringen.

 Er malerte also meine Wohnung und danach steckte er mir ein post-it in den Briefkasten mit Betrag und Kontoverbindung.

Dann hast Du also schriftlich, wieviel er für die Arbeiten haben möchte.

Kann ich dennoch eine Rechnung zu dem von ihm genannten Preis verlangen?

Selbstverständlich kannst Du das. Ohne Rechnung würde ich gar nichts überweisen.

@ Christian LE: Dann meinst du, dass ich weiterhin auf die Rechnung bestehen kann auch wenn er mir droht? Würde das deiner Meinung nach (im schlimmsten Fall) vor Gericht standhalten? Vielen Dank für deine Antwort

@khamann

Dann meinst du, dass ich weiterhin auf die Rechnung bestehen kann auch wenn er mir droht?

Selbstverständlich. Wenn eine Leistung erbracht wurde, muss hier auch eine Rechnungslegung erfolgen. Alternativ kannst Du Ihm auch "anbieten", diese Schwarzarbeit zur Anzeige zu bringen. Aufgrund dieses Druckmittels wird er ganz schnell eine Rechnung ausstellen.

Würde das deiner Meinung nach (im schlimmsten Fall) vor Gericht standhalten?

So blöd wird der Maler hoffentlich nicht sein. Geht er wegen der Sache vor Gericht, wird der Richter spätestens dann fragen, warum er keine Rechnung stellt und demnach auch keine Steuern abführt. Dann bekommt er noch eins auf den "Deckel".

Ohne Rechnung musst du nicht zahlen, was soll er machen zur Polizei gehen und sagen du möchtest seine Schwarzarbeit nicht bezahlen.