Was passiert mit dem Anspruch, wenn die Unterhaltsberechtigte Person stirbt?

6 Antworten

Ist mir den 1000€ auch der Unterhalt an gemeinsame Kinder gedeckelt? Nach dem Tod der Exfrau steht zumindest den gemeinsamen Kindern der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle weiter zu. Bzw stellt sich dann die Frage ob der Vater die Kinder nimmt.

Mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten erlischt jeder laufende Unterhaltsanspruch. Allerding kann/können der/die Erbe/n eine im Zeitpunkt des Todes bereits fällige Leistung oder Unterhalt für die Vergangenheit vom Unterhaltspflichtigen verlangen, da diese Ansprüche in den Nachlass des Unterhaltsberechtigten fallen.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Was_geschieht_mit_einem_Unterhaltsanspruch_wenn_der_Unterhaltsberechtigte_oder_Unterhaltspflichtige_stirbt

Für die Kinder zahlt er natürlich weiter Unterhalt, bis sie die Erstausbildung abgeschlossen haben.

Wenn leibliche Kinder (von ihm natürlich, leibliche Kinder oder adoptierte Kinder - nicht leibliche Kinder von ihm sind ausgeschlossen!) vorhanden sind, muss er natürlich Kindesunterhalt bezahlen bis zum Abschluß der ersten Ausbildung. (Studium weiß ich jetzt nicht)

Wenn die unterhaltsberechtigte Person stirbt, endet auch die Unterhaltspflicht. Du zahlst einem Toten ja auch weiterhin keine Miete, kein Kindergeld, kein Arbeitslohn. Soviel ich weiß, werden Unterhaltsansprüche nicht vererbt.

Unterhaltsansprüche werden nur dann vererbt, wenn sie vor dem Tod des Berechtigten entstanden, aber noch nicht gezahlt worden sind.

Der Unterhaltsanspruch endet, die Kinder bekommen Halbwaisenrente, wenn sie noch in Ausbildung sind. Außerdem sind sie erbberechtigt.

ein derartiges geldgeschenk ist nur personen bezogen !

-.-

wenn es gesetzlicher unterhalt wäre , wärden die leiblichen kinder weiter bezugsberechtigt , aber das ist hier NICHT der fall !