komplette betriebskostenabrechnung bei der arge abgeben?
Wir haben im Oktober die Betriebskosten-Abrechnung vom Vermieter bekommen. Da wir sparsam mit Ressourcen umgehen haben wir über 500 Euro wiederbekommen. Dass wir das nicht behalten können, ist uns natürlich klar und wir haben den Betrag gleich bei der Arge angegeben. Allerdings haben wir nur das Erstattungs-Schreiben vom Vermieter kopiert, da es ja völlig irrelevant für die Arge sein sollte, wofür sie von uns Geld zurückbezahlt bekommt. Darauf standen alle wichtigen Sachen. Nun haben wir gestern von der Arge die Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, dass wir die komplette Abrechnung einreichen sollen. Meine Frage nun: Müssen wir denen das tatsächlich vorlegen? Ich halte es für eine extreme Papierverschwendung (das waren zusätzlich 4 Seiten), da die Blätter eh nur irgendwo sinnlos abgeheftet werden. Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass die Arge das unbedingt einfordern muss? Mit welchen Sanktionen müssen wir rechnen, wenn wir der Aufforderung nicht nachkommen? Vorsicht: Ironie: Müssen wir Angst haben, dass wir das Geld nun nicht zurückzahlen dürfen? ;-)
5 Antworten
... jedes Jobcenter hat ein Fax und wenn es ein Guthaben gibt, werden ja auch die Vorauszahlungen reduziert, hier eben um rd 50 EUR/Monat.
Gegenfrage: Ist es ein Problem, zusätzlich 4 Seiten an das Jobcenter zu schicken?
Grundsätzlich seid Ihr verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Das Jobcenter wird die Abrechnung prüfen und kann hier ggfs. eine Absenkung der monatlichen Vorauszahlungen bewirken.
Es muss auch für das Jobcenter nachvollziehbar sein, wofür sie die Erstattung erhalten, bzw. ob die Kosten angemessen sind.
Es kann schon sein, dass es Verschwendung ist, aber was willst Du dagegen Unternehmen?
Folgst Du den Aufforderungen nicht, bekommst Du schlimmstenfalls eine Sanktion (das übrigens auch als ein separates Schreiben auf Papier).
Anders geht es nicht, das JC muss schließlich alles dokumentieren. Das geht nicht mündlich. Was hast du denn gedacht? Du kämst dann und behauptest falsche Berechnung usw..
Gebt die Blätter ab. Es kann sein, das nicht alles von den 500 € angerechnet wird und ein Teil zu euren Gunsten geht.
Ja, das JC muss prüfen, ob die Angaben den Tatsachen entsprechen und das an Hand der Kopie/des Originals der Abrechnung. Ansonsten riskierst du, dass du künftig keine Leistung für Unterkunft und Heizung mehr bekommst.
Sicher dürfen sie das fordern,nicht nur wenn sie eine Nachzahlung übernehmen sollen,macht ihr das nicht,gibt es keine Sanktion,es wird die Leistung vorläufig eingestellt bis ihr der Mitwirkungspflicht nachgekommen seid !
Ich habe tatsächlich ein Problem mit dieser Papierverschwendung. Wir haben gleichzeitig mit dieser Aufforderung weitere 5 Briefe bekommen. Einer davon die Weiterbewilligung und je einen Bescheid für das Schulgeld für unsere beiden Kinder für Februar und August. Ich finde es ganz furchtbar, wie das Jobcenter mit dem ganzen Papierkram um sich wirft!