Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung?

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Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb 12 Monaten nach Ablauf des 12monatigen Abrechnungszeitraumes dem Mieter eine formal korrekte Abrechnung zu übergeben. Macht er das nicht, darf der Mieter nach Setzung einer Frist (4 Wochen) bei Verzug für die Zukunft das Zurückbehaltungsrecht über die monatlichen Vorauszahlungen ausüben. Nach erfolgter Abrechnung muss er allerdings diesen Zurückbehalt nachzahlen. Nachforderungen sind dann nicht mehr zu erfüllen, wohl aber besteht Anspruch auf Guthaben. Siehe auch BGH WuM 2006, 383; WuM 84, 128

Fazit: Nicht 50% abziehen sondern 100% zurückbehalten.

die Abrechnung für 2010 hätte ja schon gemacht werden müssen, zumindest für das 1. Halbjahr, wenn der Vermieter z.B. den Abrechnungszeitraum 1.7.09 - 30.06.10 hätte.

Setz ihm eine Frist und kürze, wenn er die Abrechnung nicht macht, die Vorauszahlung. Leg dir aber den gekürzten Betrag auf die Seite.

Falls für 2010 - vorausgesetzt die Abrechnung ist verspätet - eine Nachzahlung heraus kommt, musst du diese nicht mehr leisten, aber ein Guthaben muss dir erstattet werden.

Habt ihr den Anhaltspunkte, dass ihr mit einer Rückzahlung überhaupt rechnen könnt? Wie hoch sind denn eure Vorauszahlungen pro qm und Monat? 2010/ 2011 gab es einen sehr kalten langen Wintern. Überall sind die Heizkosten explodiert - das könnte bei euch auch der Fall sein.

Hast ja Recht, einen Anspruch hast du schon. Der VM könnte dann aber bei einer Nachzahlung (die er ja nicht mehr fordern darf) zumindest die Höhe der Vorauszahlung anpassen...