Wie lange rückwirkend Müllgebühren?

1 Antwort

Der Vermieter muss die Nebenkosten spätestens 12 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen. Die Nebenkosten muss er auch nachweisen können (z.B. Grundsteuerbescheide).

Lesen dir mal folgenden Linke durch. Der beantwortet das wohl relativ umfassend.

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/abrechnungsfrist.html

Hallo hawking42 , vielen Dank für den Link . Hab ihn mir genau durchgelesen und er hat mir sehr geholfen . Vielen Dank nochmal .

orfi55