Kindesunterhalt zahlen bei Erwerbsunfähigkeitsrente? (Nachzahlung)?
Ich bekomme nun die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. In meinem Fall beträgt sie 832€ Ich bekomme sie rückwirkend von 11.2014 an. Zusätzlich bekomme ich noch eine Nachzahlung von 24.000€ Davon geht natürlich ein großer teil ab, an das Jobcenter. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe eine Tochter, für die ich Unterhals pflichtig bin. Meines wissens, kann ich als Nicht arbeitende Person, ein Einkommen von 880€ haben, ohne Unterhalt zahlen zu können. Wie verhält sich das bei einer Nachzahlung von den 24.000€? Wird dort die Summe als ganzes gesehen? Odeer sehen sie es rückwirkend als die 832€ die es eigentlich sind an? LG Nitrotron
3 Antworten
Für die Unterhaltsberechnung zählen lediglich die regelmäßigen monatlichen Einkünfte. Die einmalige Nachzahlung gilt nicht als gegenwärtiges oder zukünftiges Einkommen....
Als Nicht-Erwerbstätiger hast du einen "Selbstbehalt" von 880 Euro. - Da dein Einkommen darunter liegt, bist du nicht "leistungsfähig" für Unterhaltszahlungen.
Es kann also auch kein "Unterhaltstitel" gegen dich erstellt werden.
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Gibt es allerdings einen Titel aus zurückliegenden Zeiten, ist der darin festgelegte Betrag zu zahlen, bis der Titel entsprechend abgeändert wurde. Hätten sich bis zum geltenden Abänderungstermin Unterhaltsschulden angehäuft, könnten diese noch nachgefordert, ggf. gepfändet werden - für Pfändungen kann auch auf Vermögen, Ersparnisse... zurückgegriffen werden.....
Vielen Dank, für deine Ausführliche Hilfe DFgen!
Wenn der Rechtsanwalt deines Kindes clever ist, hat er längst deinen Anspruch auf Nachzahlung bei der Rentenversicherung gepfändet.
Unabhängig davon, bist du verpflichtet, diesen Geldeingang SELBST anzuzeigen, wenn es ein Urteil gegen dich gibt.
Tust du das nicht, ist das Betrug
DerHans danke für deine Antwort. Es gibt kein Urteil gegen mich. Das mit dem Unterhalt ist alles mit der Mutter abgesprochen und einvernehmlich.
Bis auf die Scheidung, machen wir alles ohne Gericht. Habe meine Tochter auch sehr oft bei mir und mit der Mutter habe ich ein gutes Verhältnis. Ich habe heute bei der Unterhaltskasse angerufen und ihnen meinen Rentenbescheid zugesendet. Also alles in Ordnung.
Die Nachzahlung ist da nicht zu bewerten. Es kommt auf das monatliche Einkommen an. Danach wird berechnet.
Nein, die wird nicht als Ersparnis angesehen.
Ersparnisse werden nur in ganz ganz seltenen Fällen zur Berechnung herangezogen.
Nein, bei diesem Einkommen mußt du nichts zahlen, wovon denn?
Danke schon mal, für die schnelle Antwort.
Sind sie sich denn wirklich sicher?
Ich dachte, dass dann
§ 1603 II 1 BGB
greifen würde.
Also wird die Nachzahlung in dem Fall nicht als Ersparnis angesehen ja?
Wenn ich mich nicht irre, muss man als nicht Arbeitstätiger, glaube ich auch bei allem was unter 880€ liegt nichts abgeben oder?
Ich würde gerne Unterhalt zahlen, kann mich aber leider selbst kaum über Wasser halten.