Kiffen auf dem eigenen Grundstück?

7 Antworten

Hallo.

Dann ruf die Polizei doch mal an. Dann wirst du es erfahren.

Mit Gruß

Die netten Damen und Herren von der Polizei kommen dann freundlich grüßend durchs Gartentor und nehmen dir deinen Joint weg.

Denn in § 31 (2) 2. des Polizeigesetzes steht geschrieben:

Die Polizei kann eine Wohnung .. durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf.

https://dejure.org/gesetze/PolG/31.html

Habe gehört, dass der Besitz strafbar ist, der Konsum allerdings nicht.

Wenn du nichts mehr hast dann nicht. Aber auch nur wenn du wirklich fertig geraucht hast. Kiffen ist ja legal, nur der Besitz nicht.

Drogen sind illegal. Egal wo du die konsumierst und besitzt und aufbewahrst