Keine Zählerstände bei Mietübergabe notiert- wer haftet nun?

6 Antworten

Ihr könntet Euch an den Vormieter wenden und diesen bitten, Euch den letzten Ablesungsstand zu übermitteln. Das könnte zwar längere Zeit vor der Übergabe gewesen sein, könnte jedoch weiter helfen.

LittleArrow  06.08.2010, 21:07

Richtig, aber ohne dessen Angabe wird man nie erfahren, ob die Wohnung schon längere Zeit leer stand.

Hallo JoeAnn, es war wirklich etwas blauäugig von Euch unter solchen gravierenden Fehlern diese Wohnung zu mieten! 3 Monate Heizungsausfall im Winter, berechtigt eine erhebliche Mietkürzung! Das Ihr die Heizungszählerstände nicht notiert habt ist ein weiterer schlimmer Fehler! In euren Mietvertrag ist der Vermieter aber verpflichtet Strom.- und Heizzählerstände festzuhalten! Hier liegt wohl ein vorsätzliches Versäumnis vor! Ihr könnt aber auf eine schriftliche Heizkostenabrechnung bestehen. Eigendlich bleibt Euch nur der schnelle Weg zum Mieterverein um Rat und Beistand zuerhalten!! Die Anschrift könnt Ihr im Internet nachlesen! Ich hoffe Ihr seid nun etwas vorsichtiger!! Mit freundlichen Grüssen, Hk. PS. Ich hoffe Ihr habt die Heizkostennachzahlung noch nicht geleistet!!

Thema Gasversorger: Der Gasversorger muß den Abrechnungszeitraum angeben, anhand dem könnt Ihr sehen, ob nur Euer Mietzeitraum oder auch der Leerstandszeitraum betroffen ist. Die Grundgebühr vor Euerem Mietbeginn müßt nicht Ihr, sondern Euer Vermieter tragen. Evtl. könnt Ihr auch Eure Vormieter nach dem Endstand fragen, aber das hilft nur bedingt.

Die Gaspreise sind im Jahr 2009 erheblich gestiegen, so dass eine Nachzahlung schon wahrscheinlich ist. Übrigens nicht nur bei Euch.

Thema Vermieter: Mängel sind stets schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Folgeschäden aus unterlassener Mängelanzeige gehen zu Euren Lasten (steht in Eurem Mietvertrag!). Im übrigen solltet Ihr dieses Forum unter dem Stichwort Mietrecht lesen, um Eure Defizite schnell abzubauen. Die bisherige Erfahrung als Lehrgeld abhaken, denn ein längerer Heizungsausfall führt unweigerlich zur Mietminderung, wenn man die Spielregeln beherrscht.

Hier noch ein schöner Link für weitere Fragen: http://www.bmgev.de/

Ihr solltet besser mal mit dem Gasversorger sprechen. Vom Vormieter gibt es sicherlich eine Abschlussrechnung. Dann müsst Ihr nur das gas aus dem eventuellen Leerstand mit übernehmen. Lasst euch vom Vermieter nicht einschüchtern. So schnell kann er nicht kündigen. Evtl Mietminderung müsst ihr euch halt überlegen. Denkt bitte immer an das Motto: Wer schreibt der bleibt. Viel Glück

Der Gasversorger hat sicherlich den Abrechnungszeitraum auf der Rechnung angegeben.

Liegt der Abrechnungstermin-Beginn vor eurem Einzug wurde der Zählerstand nicht gemeldet.

Liegt der Abrechnungszeitraum bei Einzug, fragt nach dem Zählerstand, den der VM gemeldet hat.

Im Übrigen ist es auch Aufgabe des Kunden, dass er die Zählerstände überprüft bei Einzug.

Den Heizngsausfall hättet ihr mit einer Mietminderung angehen können. Hierzu hat LittleArrow bereits alles ausgeführt.