Keine Buchung ohne Beleg - kurze Frage

6 Antworten

Nun habe ich eine Frage. Hast du nicht getrennte Bankkonten? Das ist ja verrückt und irrational (und unpraktisch dazu). Du musst jeden Pups, ich meine Privatbewegungen, buchen, damit am Ende deine Buchführung stimmt, also dein Bankkonto. Wäre es nicht sinnvoller zwei Bankkonten zu eröffnen? Was ist außerdem, wenn du den falschen Prüfer erwischst und er will für jede Buchung, auch privat (es erscheint ja in deiner Buchführung) einen Beleg sehen? Und am Ende des Jahres erscheint in deiner Bilanz auch die Gesamtsumme der Privatausgaben. Verrückt!

Deine Kotoauszüge sind die Belege innerhalb der Buchhaltung. Für die Gegenbuchung benötigst Du Belege, wenn es sich um betriebliche Geschäftsvorfälle handelt. Bei privaten Buchungen benötigst Du außer dem Kontoauszug keine weiteren Belege. Du buchst dann halt Privatentnahme oder Privateinlage. Das solltest Du aber auch taggenau buchen, um den Saldo auf dem Bankkonto mit dem Saldo der Bank in der Buchhaltung vergleichen zu könen.

Nicht richtig! Überhaupt dann wenn es sich um ein Geschäftskonto handelt. Würde man Buchungen auslassen, würde am Ende der Kontostand nicht stimmen.

Ist es aber Deine eigene Buchhaltung, dann kannst du dir ein Kto. "unzuordenbare Aufwendung" einrichten und dort hinbuchen was du meinst dort hinbuchen zu müssen. Da die Gegenbuchung aber dann das Bankkonto ist, - stimmt es und ist periodenrein! Und, - klar - eine sauber geführte BH.

Also der Betrag von jeder Transaktion muss schon einfliessen. Wenn du jetzt aber ein paar zusammenfasst, geht das in manchen Fällen.

Ja, soweit schon. Allerdings brauchst Du spätestens bei Bilanzierung getrennte Bankkonten, so dass die zweite Aussage dann nicht mehr stimmt...