Buchhaltung Barbelege / Kasse

5 Antworten

wenn du eine Kasse hast, wo auch Geld fließt musst du auch ein Kassenbuch führen. Allerdings: warum willst du Privateinlage buchen? Normalerweise bucht man über ein Verrechnungskonto (SKR04:#1460) von Bank an Kasse und zurück... Das Verrechnungskonto muß immer wieder auf Null sein und so wird der Geldfluß von Bank und Kasse erfasst.

Wenn du aber keine richtige Kasse hast, sondern halt z.B. bestimmte Dinge für den Betrieb aus deinem privaten Geldbeutel zahlst, warum soll man das dann nicht als Privateinlage buchen dürfen? Ich habe damals beim Steuerberater bemerkt, dass bei vielen Mandanten ein Kassenbuch geführt wird, nur weil niemand darauf geachtet hat - bei diesen durfte ich dann umstellen und sie mußten keines mehr führen.

Viele grüße

MenschmitPlan hat Recht, wenn du keine Kasse hast, solltest du auch keine führen. Ausgaben werden Kosten an Privateinlage gebucht, gerade bei Einzelunternehmen. Wenn dir das auf Dauer zu pusselig ist, mach eine Kasse auf. Wenn ihr ein Firmenkonto führt (finde ich persönlich immer übersichtlicher als das mit dem persönlichen zu mischen) ist die Entnahme vom Konto und die Einzahlung in der Kasse ein duchlaufender Posten auf dem Interimskonto. Wenn vom Privatkonto an Firmenkasse eingelegt wird, ist es eine Privateinlage. Belegen kannst du das in jedem Fall mit einer Kopie des Bankbelegs.

Wenn du keine Kasse hast, buchst du auch keine. Wäre die Frage, ob du eine Kasse führen musst. Das kommt auf dein Unternehmen (Unternehmensgegenstand, Göße u.a.) an. Du solltest dann auch besser tats. eine Kasse haben, dann hast du auch kein Problem mit den Beständen.

Wenn ihr (das allein kann schon Problematiken enthalten, seid ihr eine GbR?) eh bilanzieren müsst, ist ein Steuererberater dringend zu empfehlen.

Nein wir müssen keine Kasse führen, da Einzelunternehmen. Haben aber viele Barbelege, die über eine virtuelle Kasse am besten festgehalten werden können.

@SunshineAE

Eine virtuelle Kasse gibt es nicht. Eine nicht wasserdichte Kassenführung kann problemtisch werden, wenn sie einer Prüfung nicht standhält. Barausgaben bucht man Aufwand an Privateinlage. Wieso seid "ihr" ein Einzelunternehmen? Einzeln heißt doch "einer"?

nur mal so :

wenn du 50 € in der vorhandenen kasse hast, sind auf dem gegenkonto - 50€

könnte dir das weiterhelfen?

ein b-satz könnte sein : kasse an bank

Das ist Quark, dass man keine Barausgaben haben darf, wenn man keine Bareinnahmen hat.

Du hast gar keine andere Wahl, als eine Privateinlage zu buchen bzw die nächste Barabhebung von der Bank über das Konto Geldtransit in die Kasse einzubuchen. Es gibt keine Buchhaltungssoftware, die einen Haben-Saldo in der Kasse akzeptiert, auch wenn du dem Konto den Namen Barbelege oder Lieschen Müller gibst.

Für die Privateinlage muss ich dann wohl einen Eigenbeleg schreiben, als Bareinlage zuzusagen? Die Umbenennung habe ich gemacht, da mir ein "schlaues Büchlein" dazu geraten hat, damit das Finanzamt sich nicht über die Minusbestände wundert, aber irgendwie fühlt sich das falsch an.

@SunshineAE

Für Privateinlagen und- entnahmen habe ich nie Eigenbelege geschrieben. Hat auch noch nie jemand beanstandet. Halte den Betrag in einem glaubhaften Rahmen und alles ist gut.

Komisches "schlaues Büchlein". Ein Kasse arbeitet mit Bargeld. Man kann doch auch keine minus50€ im Geldbeutel haben!? Negative Kassenbestände sind ja zu Zeiten vor JedermannhateineSoftware immer mal wieder noch wegen Rechenfehlern aufgetreten. In solchen Fällen werden die Prüfer ausgesprochen hellhörig und drehen die Betriebe mal gerne vollständig auf links, weil man dann logischerweise Schwarzgeld vermutet.

Also mach deine paar Euro Privateinlage und dann kannst du auch den Kauf von Briefmarken, Deko oder Frostschutzmittel tätigen, ohne gleich die Visa zücken zu müssen.