Kein Hartz 4 in der Schwangerschaft wegen aufhebungsvertrag?

6 Antworten

Ja das ist so richtig.  Die Schulden sind euer persönliches lebensrisiko. Dafür zahlt die Allgemeinheit nicht. Und mit deinem Gehalt müssen vier Köpfige  Familie teilweise auskommen. 

Das mit dem Aufhebungsvertrag ist natürlich eine große Dummheit.  Aber bei deinem Gehalt  hätte deine Freundin  so oder so kein Alg2 bekommen. Eine vier köpfige  Familie mit alg2 hat nicht mehr als ihr beide zusammen. 

Ja, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Sperre. Das steht im Aufhebungsvertrag sogar drin ;) Da kommt man nicht drumrum. Man muss aber selbstverständlich niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Nein, private Schulden interessieren das Amt nicht.

Ohne Mietvertrag werdet Ihr zur unterkunft auch keine Zuschüsse bekommen. Da werdet ihr langfristig was aufsetzen müssen, wenn ihr Leistungen haben möchtet.

Ihr könnt schauen, ob ihr Mittel aus Hilfsfonds/Stiftungen bekommen könnt. Das kann man über Schwangerschaftsberatungsstellen erfragen. 

Ansonsten müsst Ihr euch irgendwie durch die Sperrenzeit boxen, da davon ausgegangen wird, dass mit Aufhebungsvertrag die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet ist.

Warum hat sie denn einen Aufhebungsvertrag unterschrieben ?

Sie ist doch nicht kündbar,dass sollte jedem bekannt sein das man bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund eine Sperre von 12 Wochen bekommt.

Da sie 97 Tage bekommen hat wird sie sich auch noch min. verspätet Arbeit suchend gemeldet haben,denn da gibt es noch mal je 1 Woche dazu.

Selbst wenn sie jetzt zusammen mit dir ALG - 2 beziehen würde stünde ihr max. der sanktionierte Regelbedarf zu,dass sind dann 30 % weniger und das für 3 Monate.

Der Regelbedarf bestünde dann in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) je 364 € Regelsatz und bei ihr kämen ab der 13 SSW - bis zur Geburt noch mal 17 % Mehrbedarf von ihrem Regelsatz dazu,also 61,88 € dazu,gesamt dann 425,88€.

Ihr würde dann max. 298,12 € für die nächsten 3 Monate zustehen,dazu käme dann ihr Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann ihren Bedarf,der würde dann also für die nächsten 3 Monate höchstens 598,12 € betragen.

Würdest du noch ihren KV - Beitrag zahlen müssen käme der zu ihrem Bedarf noch dazu.

Dir würden dann auch min.  364 € Regelsatz + die 300 € KDU - Kopfanteil zustehen,also min. 664 €.

Ob die KDU - für 2 bzw.dann 3 Personen angemessen ist müsste erst noch geprüft werden,dazu kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen oder du gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt / Stadtteil.

Deine Schulden interessieren hier keinen,dann musst du ggf.die Raten zur Tilgung verringern.

Würden die KDU - nicht angemessen sein würde das Jobcenter diese in der Regel nur für weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe zahlen,ihr würdet dann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen,ihr könntet dann z.B. in eine angemessene Wohnung ziehen oder versuchen die KDU - auf die Angemessenheit zu senken.

Geht das nicht und ihr wollt da wohnen bleiben bekommt ihr nach diesen 6 Monaten nur noch die angemessenen KDU - gezahlt und ihr müsst die Differenz selber zuzahlen.

Wenn du 1600 € Netto verdienst kannst du davon theoretisch vor der Geburt 300 € an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll abziehen,es blieben dann nur noch 1300 € anrechenbares Einkommen übrig.

Nach der Geburt würden es dann 330 € Freibetrag sein.

Die Freibeträge setzen sich so zusammen,die ersten 100 € deines Brutto ist der Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann das anrechenbare Einkommen und das wird dann auf euren Bedarf angerechnet.

Ihr hättet dann also derzeit einen Bedarf von 2 x 300 € KDU = 600 € + 1 x 364€ Regelsatz für dich = 964 € + 298,12 € gekürzter ( sanktionierter ) Regelbedarf für sie = 1262,12 €,wenn der KK - Beitrag noch dazu käme würde dieser noch dazu kommen.

Wenn das nicht der Fall wäre und du nicht noch erhöhte Aufwendungen wegen der Beschäftigung absetzen könntest würdet ihr für die nächsten 3 Monate gar keinen Anspruch haben,weil wie gesagt ca. 1300 € anrechenbares Netto bleiben würde und der derzeitige Bedarf darunter liegen würde.

Das gleiche haben wir auch durch...leider sieht es wirklich so aus.
Ihr werdet da allein durch müssen. Entweder ihr macht euch den Stress monatlich alles offen zu legen, oder ihr versucht euch auf ein Minimum zu beschränken und sch**** auf das Amt.
Wichtig wäre aber...wie ist deine Freundin krankenversichert?
Ich musste mich dann "freiwillig" versichern lassen...musste also noch Kosten von etwa 170€ monatlich tragen, ohne ein Einkommen.

Ja, es ist in der tat so. Mein mann bekommt derzeit auch kein hartz 4 weil ich 1800 verdiene. Da macht ein autokredit oder sonstige ausgaben keinen Unterschied. Wir können uns auch erst wieder melden wenn ich elterngeld bekomme und damit viel weniger zum Leben habe. Bis dahin hat er aber hoffentlich was neues. Vielleicht sollte sie sich einen 450 euro job oder ähnliches suchen.