Kann man über sein Erspartes frei verfügen, wenn man schon im Altersheim lebt?

8 Antworten

Hallo, ich bringe das Beispiel meiner Tante. Sie ist 85 Jahre lebt im Altersheim und erhält eine Rente in Höhe von 2300€. Diese Rentenbezüge reichen nicht um die Heimkosten zu tilgen. Aus diesem Grund hat der Heimleiter für meine Tante einen Antrag auf Wohngeld gestellt der auch bewilligt wurde. Meine Tante erhält vom Heimleiter Taschengeld. Dement ist meine Tante nicht...LG Peter

Wenn Deine Oma einen gerichtlich bestellten Betreuer hat, der ihre finanziellen Angelegenheiten verwaltet, dann wird ihr für den täglichen Bedarf vermutlich tatsächlich nur eine Art Taschengeld zur Verfügung gestellt. Über das Vermögen kann Deine Oma dann nicht mehr selbst entscheiden. Dies macht der Betreuer gemeinsam mit dem zuständigen Gericht. Das ist oft bei Demenz-Patienten der Fall, die selbst nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten zu erledigen.

Ist Deine Oma aber nicht unter gerichtlicher Betreuung, dann kann sie über ihr Vermögen frei entscheiden und verfügen. Sie muss natürlich ihren Pflichten nachkommen, wie etwa der Begleichung von Pflegekosten, Unterkunft und anderer Rechnungen. Was übrig bleibt, steht ihr zur freien Verfügung.

Sobald das Altersheim bezahlt ist, kann sie selbstverständlich über das Geld was dann noch zur Verfügung steht frei verfügen.

Aber wenn deine Frage darauf abzielt, ob Sie z.B. dir ihr Vermögen schenken kann, damit dann der Teil der Heimkosten der bisher von ihrem Vermögen bezahlt wird, vom Amt bezahlt wird, wäre ich vorsichtig. Zum einen würde ich vermuten, das eine Schenkung unter diesen Umständen anfechtbar wäre, zum anderen holt sich das Amt dann das Geld von den Angehörigen wieder. Und da kann sich das Amt denjenigen aussuchen, bei dem am meissten zu holen ist und derjenige kann sich dann mit den anderen Angehörigen über die Aufteilung streiten.

Ich kenne es von Altersheimen so, dass die komplette Rente an das Altersheim überwiesen wird und dir selbst ein %-Satz Taschengeld ausbezahlt wird.
Wie hoch der ist, ist wohl unterschiedlich.

Wenn sie das Altersheim selbst bezahlt, kann sie natürlich mit ihrem Vermögen tun, was sie will.

Wenn allerdings das Sozialamt zuzahlen muss, muss sie ihr Vermögen einsetzen.