Kann man sich gegen ein Aufbauseminar wehren?

12 Antworten

Durch Deine Uneinsichtigkeit untermauerst Du nur die Notwendigkeit des Aufbauseminars. Mach es, oder laß das Autofahren sein.

Hallo EinwegAccount9,

Du hast merkwürdige Fragen. Erst die Frage mit der Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit und nun diese.

Aber wie dem auch sei. Wer einen Geschwindigkeitsverstoß gleich welcher Art auch immer begeht, begeht zugleich einen A - Verstoß.

Auswirkung auf die Probezeit hat er A - Verstoß aber nur, wenn der Geschwindigkeitsverstoß mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet wird.

Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt dann zwingend die Anordnung eines Aufbauseminars vor.

Eine Möglichkeit sich gegen diese Anordnung erfolgreich zu wehren gibt es nicht.

Hältst Du Dich nicht an die Anordnung, ein Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist von 3 Monaten zu besuchen, wird das ja nicht bestraft. Lediglich Deine Fahrerlaubnis wird widerrufen und Du darfst dann halt kein Kraftfahrzeug (mit Ausnahme einer Mofa, wenn Du die Prüfbescheinigung dafür besitzt) mehr führen.

Schöne Grüße
TheGrow  

furbo  08.01.2017, 11:14

Du hast merkwürdige Fragen. Erst die Frage mit der Selbstbefriedigung in der Öffentlichkeit und nun diese.

Wer weiss. Vielleicht hat jemand eine Möglichkeit gefunden, wegen des "Runterholens" ein Aufbauseminar zu verlangen. ;-)

Wer zu spät reagiert / lernt, straft das Leben. Du mußt nicht, wenn Du einen Führerschein auf Dauer abgeben willst. Es ist Deine Entscheidung.

Kannst Du, aber dann kannst Du Dir den Führerschein abschminken und das ist auch gut so.


Du hättest gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen müssen (was jetzt nichts über die Erfolgsaussichten aussagt). 

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (und wenn du schon die Aufforderung zum Aufbauseminar bekommen hast, ist er das längst), kann ein Anwalt exakt überhaupt nichts mehr machen.