Kann man einen Beratungsschein für 2 Anwälte bekommen?

2 Antworten

Nein, nicht für dieselbe Angelegenheit.

Sie können die Beratungshilfe beliebig oft in Anspruch nehmen. Jedoch wird pro Angelegenheit nur ein Beratungshilfeschein ausgestellt. Haben Sie beispielsweise ein Problem mit einem Inkassobüro, so erhalten Sie hierfür einen Berechtigungsschein. Einen zweiten Beratungshilfeschein erhalten Sie für genau dieses Inkassobüro-Problem nicht. Haben Sie aber ein zweites rechtliches Problem, beispielsweise mit Ihrem Telefonanbieter, dann erhalten Sie hierfür einen weiteren kostenlosen Beratungshilfeschein im Rahmen der Beratungshilfe. So geht es dann immer weiter, für jedes neue rechtliche Problem bekommen Sie einen zusätzlichen Beratungsschein. Haben Sie gleichzeitig z.B. vier rechtliche Streitigkeiten, so erhalten Sie vier Beratungsscheine. Die Beratungshilfe ist nicht limitiert, es können beliebig viele Beratungsscheine ausgestellt werden. Diese sind gleichzeitig erhältlich, Sie müssen nicht für jeden Beratungsschein einen extra Antrag stellen, sondern erhalten alle Scheine bei einem einzigen Termin in der Rechtsantragsstelle.

 

Mit einem Beratungsschein darfst du auch nur Anwalt konnsultieren.

Dass du einen zweiten bekommst, ist eher unwahrscheinlich, aber einen Versuch wert.